Arbeitsblatt: Merkblatt Demokratie
Material-Details
Begriffserklärung Demokratie
Grundprinzipien der Demokratie
Demokartische Staatsformen
Bezug zur CH-Demokratie
Geschichte
Politik
7. Schuljahr
2 Seiten
Statistik
5864
1780
55
01.04.2007
Autor/in
Wilfred Grab
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Merkblatt Demokratie Demokratie (von griechisch demos: Volk; und kratein: herrschen), „Volksherrschaft Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen, in denen sich die Herrschaft auf den Willen des Volkes beruft und dem Volk rechenschaftspflichtig ist. In der griechischen Antike bedeutet der Begriff Demokratie die unmittelbare Teilnahme des Volkes an der Politik des jeweiligen Stadtstaates (polis) und stand im Gegensatz zu den Herrschaftsformen Oligarchie (als Herrschaft einiger weniger), Monarchie (Herrschaft eines Einzelnen) und Aristokratie (Herrschaft der Besten). Zum politikberechtigten Volk zählten allerdings nur die Vollbürge; die große Mehrheit der Bewohner des Staatsgebietes, u. a. Frauen, Halbfreie, Sklaven etc., waren von der Politik ausgeschlossen. Diese Form der Demokratie – die nur einem Teil der erwachsenen männlichen Bevölkerung die direkte Teilnahme an der Politik ermöglichte – galt lange Zeit als die einzig mögliche Form der Demokratie. Nach heutigem Verständnis gelten folgende Grundprinzipien (zentrale Merkmale) für eine Demokratie: Das Prinzip der Gleichheit und damit verbunden die Beteiligung des gesamten Volkes (bzw. seines erwachsenen, wahlberechtigten Teiles) an der Staatsmacht. Vor dem Gesetz sind alle Bürgerinnen und Bürger gleich. Das Prinzip der Volkswahl. Die Regierung in einer Demokratie wird durch das Volk gewählt und kann vom Volk bzw. seinen Repräsentanten auch abgewählt werden. Ebenfalls wird die Regierung vom Volk bzw. seinen Repräsentanten kontrolliert. Die Regierung ist ferner auf das Rechtsstaatsprinzip (d. h. ihre Handlungen müssen mit der Verfassung und den Gesetzen übereinstimmen) und auf das Mehrheitsprinzip (d. h. ihre Handlungen müssen dem Mehrheitswillen folgen) verpflichtet. Ein weiteres zentrales Merkmal der Demokratie ist ein hohes Maß an Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt (Mehrparteienstaat) sowie das Vorhandensein einer Opposition (gegen die Meinung der Mehrheit) Und schließlich zählen auch Gewaltenteilung, und die Unabhängigkeit der Gerichte zu unabdingbaren Bestandteilen einer Demokratie. Im Hinblick auf die Staatsform lassen sich demokratische Republiken von demokratischparlamentarischen Monarchien unterscheiden. Im Hinblick auf das Regierungssystem unterscheiden wir zwischen der unmittelbaren und die mittelbaren Demokratie. Bei der unmittelbaren (oder plebiszitären) Demokratie verbleibt die Macht auch faktisch beim Volk, politische Entscheidungen bedürfen der Zustimmung durch eine Abstimmung (Plebiszit). In der mittelbaren (oder repräsentativen) Demokratie liegt die Entscheidungsgewalt in den Händen gewählter Volksvertreter (Repräsentanten); das Volk übt die Herrschaft im Staat nur mittelbar, über Abgeordnete, aus. Weiterhin lassen sich die parlamentarische und die präsidiale Demokratie unterscheiden. In der parlamentarischen Demokratie liegt die größte Macht beim Parlament, d. h., dass ohne eine Mehrheit im Parlament keine weiterreichenden politischen Entscheidungen getroffen werden können; die Regierung ist vom Vertrauen des Parlaments abhängig. In der präsidialen Demokratie verfügt der Regierungschef, der meist zugleich Staatspräsident ist und in der Regel vom Volk gewählt wird, über zum Teil sehr weit reichende Machtbefugnisse. In bestimmten Kernbereichen ist aber auch der Regierungschef in einer Präsidialdemokratie, die im Übrigen durch eine scharfe Trennung von Exekutive und Legislative gekennzeichnet ist, auf die Unterstützung des Parlaments angewiesen, bzw. muss sich dessen Entscheidungen beugen. Die Schweiz ist eine unmittelbare oder direkte Demokratie Die drei Gewalten Bund Kanton Gemeinde Legislative Eidgenössisches Parlament Kantonsparlament Gemeindeversammlung Kantonsrat (z. B. SZ) Landrat (z.B. NW) oder Grosser Rat (z.B. LU) genannt oder Gemeindeparlament (Einwohnerrat) Bundesrat Bundesverwaltung Regierungsrat Kantonsverwaltung Gemeinderat Gemeindeverwaltung Bundesgericht in Lausanne Kantonsgericht auch Obergericht genannt Friedensrichter auch Vermittler genannt Gesetzgebende Behörde bestehend aus Nationalrat und Ständerat Exekutive Ausführende Behörde Judikative Richterliche Behörde auch Justiz genannt Versicherungsgericht in Luzern Bundesstrafgericht in Bellinzona Referendumsrecht Durch eine Unterschriftensammlung kann eine bestimmte Anzahl Bürgerinnen und Bürger über ein Gesetz, das ein Parlament beschlossen hat, eine Volksabstimmung verlangen Initiativrecht Bürgerinnen und Bürger können eigene Vorschläge verbunden mit der nötigen Unterschriftensammlung zur Volksabstimmung bringen.