Arbeitsblatt: Die Ausbreitung der Reformation

Material-Details

Textblatt zur Ausbreitung der Reformation, Einfluss Kaiser Karl V. bis hin zum Augsburger Religionsfrieden mit Karte Europa 1650
Geschichte
Neuzeit
7. Schuljahr
2 Seiten

Statistik

59209
930
8
20.04.2010

Autor/in

Rahel Niederhauser
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Die Reformation Die Ausbreitung der Reformation Kaiser Karl V. Kaiser Karl V. stammte aus dem Herrschergeschlecht der Habsburger. Die Habsburger regierten Österreich, das Königreich Böhmen, Teile des heutigen Italiens, Frankreichs und der Niederlande sowie ganz Spanien. In Südamerika hatten sie Kolonien gegründet. Doch gerade in Deutschland versuchten die Landesfürsten, die Macht von Kaiser Karl V. so klein als möglich zu halten. 1521 hatte er den Vorsitz im Reichstag zu Worms innegehabt und das Edikt gegen Luther erlassen. Dann war er neun Jahre lang nicht mehr in Deutschland gewesen. Während dieser langen Abwesenheit konnte sich die Lehre Luthers fast ungestört ausbreiten. Viele Landesfürsten, die die von Luther geforderte Kirchenreform unterstützten, führten in ihren Ländern die Reformation durch. Die Augsburger Konfession Im Jahre 1530 kam Kaiser Karl V. wieder nach Deutschland. Auf dem Reichstag zu Augsburg übergaben ihm die Anhänger Luthers ihr Glaubensbekenntnis. Melanchthon, ein Freund Luthers, hatte dessen Lehre in der Augsburger Konfession zusammengefasst. Er wollte damit beweisen, dass die lutherische Lehre auf der Bibel beruht und dass seine Anhänger keine Ketzer sind. Karl V. veranlasste eine katholische Gegenschrift und erklärte damit die Augsburger Konfession für widerlegt. Eine Einigung war nicht in Sicht. Der Schmalkaldische Bund Die protestantischen Stände rechneten nun mit Gewaltanwendung des Kaisers und schlossen sich bei Schmalkalden in Thüringen zum Schmalkaldischen Bund zusammen (1531). Sie wollten ihr protestantisches Bekenntnis mit Waffen verteidigen. Ein Krieg schien unvermeidlich. Da aber die Türken zu einem neuen Vorstoss auf Ungarn und Österreich rüsteten, brauchte der Kaiser die Hilfe der reformierten Fürsten. Er gewährte deshalb den Anhängern der Augsburger Konfession Religionsfreiheit bis zu einem allgemeinen Konzil. Da der Kaiser zwölf Jahre durch Kriege mit der Türkei und mit Frankreich beschäftigt war, kam dieses Konzil erst 1545 in Trient zustande. Das Konzil von Trient – oder die Gegenreformation Für das Jahr 1545 berief der Papst ein Konzil nach Trient ein. Die Verhandlungen schleppten sich, mit Unterbrechungen, 18 Jahre lang dahin. Schlussendlich war das Konzil von Trient für die katholische Kirche von grosser Bedeutung. Viele Missstände innerhalb der katholischen Kirche konnten beseitigt werden. Es erfolgte eine klare Abgrenzung der Glaubenslehre gegenüber den neuen protestantischen Glaubensbekenntnissen. Der katholische Glaube erhielt seine heutige Gestalt. Der Schmalkaldische Krieg Da die Vertreter der katholisch gebliebenen Länder Europas am Konzil in Trient in der Überzahl waren, erkannte der Schmalkaldische Bund dieses Konzil nicht an. Darauf entschloss sich Karl V. gegen die Protestanten mit Gewalt vorzugehen, der Papst unterstützte ihn dabei mit Geld und Soldaten. Nach anfänglichen Erfolgen verloren die Protestanten den Kampf. Karl V. glaubte, sein Lebensziel erreicht zu haben: Der Protestantismus schien zerschlagen. Doch das wollten die protestantischen Fürsten nicht hinnehmen: Sie verbündeten sich mit dem französischen Känig, dem alten Rivalen des Kaisers. Es kam zu neuen Kämpfen und Kaiser Karl V. musste dabei aus Deutschland fliehen. Dies erlebte Luther nur noch teilweise: 1546 starb er nach längerem Herzleiden auf einer Reise in der Stadt Eisleben. Der Augsburger Religionsfriede Der Augsburger Religionsfriede im Jahr 1555 beendete den Kampf zwischen Katholiken und Protestanten. Seine wichtigsten Beschlüsse waren: 1. Beide Religionsbekenntnisse sind von nun an gleichberechtigt. Keine Seite darf gewaltsam gegen die andere vorgehen. 2. Die Untertanen sollen dem gleichen Bekenntnis angehören wie der Landesherr. Andersgläubige dürfen auswandern. 3. In den Reichsstädten darf jeder sein Bekenntnis frei wählen und danach leben. Dabei sollen die Bürger friedlich nebeneinander leben.