Arbeitsblatt: jüdische Speisegesetze
Material-Details
ein wichtiges Thema im Judentum übersichtlich dargestellt
Lebenskunde
Feste / Traditionen
klassenübergreifend
1 Seiten
Statistik
64602
1548
8
02.08.2010
Autor/in
Flavia Giger
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Jüdische Speisegesetze Lebensmittel müssen koscher (hebräisch für «rein», «geeignet») sein: koscheres Fleisch: Wiederkäuende Tiere mit zweigespaltenen Hufen, z.B. Rind- und Lammfleisch (Schweinfleisch nicht koscher) koscherer Fisch: Fische mit Flossen und Schuppen, z.B. Lachs und Forellen nicht koscher: Aal, Hummer, Tintenfische Zubereitungsart Schächten: mittels eines sehr scharfen Messers wird die Halsschlagader und Luftröhre des Tieres durchgeschnitten und das Tier anschließend mit dem Kopf nach unten aufgehängt, damit es vollständig ausblutet (der Verzehr von Blut ist für strenggläubige Juden untersagt) Kochen: Fleisch und Milchprodukte dürfen nicht zusammen gegessen werden. Herstellung: Weinproduktion darf nur von religiösen Juden angeleitet werden und muss von einem Rabbiner (Gelehrten) beaufsichtigt werden. Für verschiedene Produkte gelten bestimmte Verpackungsvorschriften.