Arbeitsblatt: Rechte und Pflichten in der Lehre
Material-Details
Aufgaben zu den Rechten und Pflichten in der Lehre, Niveau Berufsschule
Lebenskunde
Berufswahl
10. Schuljahr
3 Seiten
Statistik
69860
1106
27
22.10.2010
Autor/in
Tamara Wohlgensinger
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Persönlichkeit Lehrbeginn: Berufslehre, Lehrvertrag Rechte und Pflichten in der Lehre Thema: Mit dem Anfang der Berufslehre haben Sie Rechte und Pflichten übernommen. Diese Aufgaben haben Sie jetzt in Ihrem täglichen Leben zu erfüllen. Die Grundlagen zu diesem Thema sollen Sie in einer selbständigen Arbeit herausfinden. Zeit: 45 Minuten (inkl. Lektüre) Hilfsmittel: Um die Aufgaben richtig lösen zu können, benötigen Sie: • Gesetzestexte • Kopien Sauerländer Prüfung: Während dieser selbständigen Arbeit bereiten Sie sich auf die nachfolgende Prüfung vor. Dass heisst, je genauer und eigenständiger Sie die Aufgaben lösen, desto einfacher wird für Sie die Prüfung sein. Tamara Wohlgensinger ABU 1 Persönlichkeit Lehrbeginn: Berufslehre, Lehrvertrag Bearbeitungsaufgaben zur Berufsbildung Aufgabe 1 Gesetzliche Grundlage des Lehrvertrages Hilfsmittel: Kopie Sauerländer, Kapitel Lehrvertrag, Seite 45 OR Art. 344 und folgende a) Welche Bestimmungen muss ein Lehrvertrag nach Gesetz beinhalten? Gesetzesartikel angeben! •Vertragsform: •Inhalt: b) Welche Unterschriften (Personen) werden für die Gültigkeit des Lehrvertrages benötigt? c) Welche Bedingungen müssten Sie erfüllen, damit Sie auf Ihre gesetzlichen Vertreter verzichten könnten? Aufgabe 2 Rechte und Pflichten Hilfsmittel: Kopien Sauerländer, Seite 4649 OR Art. 345 und 345a a) Notieren Sie in Stichworten die fünf wesentlichsten Pflichten des Lehrmeisters Gesetzesartikel angeben! b) Notieren Sie in Stichworten die vier wesentlichsten Pflichten der/des Lehrtochter/Lehrlings. Gesetzesartikel angeben! Aufgabe 3 Rechte und Pflichten Weshalb erhalten Sie nach erfolgreich abgeschlossener Berufslehre einen „Eidgenössischen Fähigkeitsausweis? weil die Prüfungsresultate in Bern begutachtet werden. weil der Bund für die gewerblichindustrielle Berufsbildung zuständig ist. weil alle Lehrverträge in Bern kontrolliert werden. weil die Lehrabschlussprüfung vom Bund abgenommen wird. Aufgabe 4 Rechte und Pflichten Die gesetzlichen Regelungen zur Berufsbildung (allgemeine Vorschriften, Pflichten des Lehrlings und des Lehrmeisters, beruflicher Unterricht, LAP) finden wir. Tamara Wohlgensinger ABU 2 Persönlichkeit Lehrbeginn: Berufslehre, Lehrvertrag im OR in der BV im BBG im ZGB Rechtsfälle zur Berufsbildung Aufgabe 5 Lehrvertragsschliessung Ich habe eine Lehre begonnen, obwohl noch kein Lehrvertrag abgeschlossen wurde. Mein Lehrmeister will mit der Vertragsschliessung noch zuwarten. Prüfen Sie diese Aussage auf ihre Richtigkeit (Tipp OR nachschauen) Aufgabe 6 a) Übertragung von Arbeiten Fritz Putzfaul meint: Ich bin einfach nicht mehr bereit, meinen Arbeitsplatz selbst zu putzen. Schliesslich lerne ich FAGE und nicht Putzfrau! Welche Arbeiten dürfen einem Lehrling übertragen werden? Gesetzesartikel angeben! b) Wie würden Sie entscheiden, wenn Fritz jeden Abend die Arbeitsplätze aller Kollegen und am Samstag das Auto des Chefs putzen müsste? Aufgabe 7 Überstunden Heute glaubte mein Chef doch tatsächlich, ich würde wegen sogenannt dringender Arbeiten nach Arbeitsschluss eine Stunde länger bleiben. Beurteilen Sie diese Aussage! Gesetzesartikel angeben! Aufgabe 8 Berufsschule Lehrtochter hat in der Berufsschule Probleme. Als der Lehrmeister sie fragt, ob sie vor Weihnachten am Schultag im Betrieb arbeiten würde, sagt sie gerne zu. Im Absenzenheft schreibt sie Fieber und Erbrechen. Gegen welche gesetzlichen Regelungen verstossen der Lehrmeister und die Lehrtochter. Aufgabe 9 Ferien Lehrling E, 21jährig, ist im dritten Lehrjahr. Der Lehrmeister will ihm nur vier Wochen Ferien gewähren, obwohl im Lehrvertrag fünf Wochen Ferien für alle Lehrjahre abgemacht wurden. Kann der Lehrling auf seine fünf Wochen beharren? Tamara Wohlgensinger ABU 3