Arbeitsblatt: Bundesbrief von 1291
Material-Details
Inhalt des Bundesbriefes
Geschichte
Schweizer Geschichte
7. Schuljahr
1 Seiten
Statistik
72306
1122
7
03.12.2010
Autor/in
Hannah Moser
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Der Bundesbrief von 1291 Im Namen Gottes, amen. 1. Alle sollen wissen, dass die Leute von Uri, Schwyz und Nidwalden einander in dieser schwierigen Zeit beistehen wollen. Mit aller Kraft werden sie einander zu Hilfe kommen gegen alle, die etwas Böses vorhaben. 2. Darüber haben die drei Orte mit aufgehobenen Fingern einen Eid geschworen. Diesen Eid wollen sie ohne Hintergedanken halten. Damit erneuern sie einen älteren Bund. 3. Dieser Bund ändert nichts daran, ob einer Herr oder Untertan ist. Wer einem Herrn untertan ist, soll ihm weiterhin dienen. 4. Wir nehmen keinen Richter an, der sein Amt um irgendeinen Preis oder um Geld gekauft hat. Nur ein Einwohner und Landsmann darf bei uns Richter sein. 5. Wenn zwischen Eidgenossen Streit ausbricht, sollen die Verständigeren unter ihnen den Streit schlichten. 6. Wer einen Unschuldigen hinterlistig tötet, soll sein Leben verlieren. Wenn er flieht, darf er niemals wieder zurückkehren. 7. Wer einen Eidgenossen bei Tag oder Nacht hinterlistig einen Brand legt, soll nie mehr als Landsmann gelten. 8. Wenn ein Eidgenosse einen andern beraubt, so soll ihm das Gut weggenommen und dem Geschädigten übergeben werden. 9. Es soll niemand von einem andern ein Pfand nehmen für eine Schuld. 10.Jeder soll seinem Richter gehorchen. Wer sich dem Urteil widersetzt und durch seine Hartnäckigkeit einem Eidgenossen Schaden zufügt, soll von allen Verbündeten zur Wiedergutmachung gezwungen werden. 11. Bricht unter den Eidgenossen Streit aus, sind die übrigen Eidgenossen verpflichtet, jene Partei zu schützen, die im Recht ist. 12.Die aufgestellten Abmachungen sollen, so Gott will, ewig dauern und mit dem Siegel der drei Täler bekräftigt werden.