Arbeitsblatt: Der Kaufvertrag- Typen und rechtliche Grundlagen

Material-Details

wichtige Vertragstypen, Phasen beim Kaufvertrag, gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags, rechtliche Bedingungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages
Diverses / Fächerübergreifend
Anderes Thema
10. Schuljahr
3 Seiten

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5
18.02.2011

Autor/in

Carola (Spitzname)
Land: andere Länder
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Kapitel 3 Lerneinheit 1 Vertragstypen und rechtliche Grundlagen des Kaufvertrags Ein Vertrag ist ein zweiseitiges, verbindliches Rechtsgeschäft. Wichtige Vertragstypen Kaufvertrag (im engeren Sinn) Werkvertrag Arbeitsverträge (hier gilt auch das Sozialversicherungsrecht) Miet und Pachtverträge nicht immer klare Abgrenzung zum Kaufvertrag möglich, wenn zB auch Material bereitgestellt wird man spricht dann auch vom KAUFVERTRAG IM WEITEREN SINN „echter Dienstvertrag Dienstgeber trägt die Anteile der Sozialversicherung und führt die Lohnsteuern ab freier Dienstvertrag Dienstnehmer trägt die Anteile der Sozialversicherung !Dienstnehmer sorgt selbst für Lohnbesteuerung !kein gesetzlicher Urlaubsanspruch, kein 13./ 14. Monatsgehalt Beim Mietvertrag überlässt der Vermieter dem Mieter gegen Entgelt eine Sache zum Gebrauch. Beim Pachtvertrag überlässt der Verpächter dem Pächter gegen Entgelt eine Sache und deren Ertrag zum Gebrauch. Tausch von Ware gegen Geld Werkunternehmer erbringt ein „Werk für den Werkbesteller Dienstnehmer erbringt Arbeitsleistung für Dienstgeber Werkunternehmer ist weitestgehend weisungsgebunden Dienstnehmer ist weisungsgebunden Arbeitgeber legt Arbeitsort und –zeit fest Dienstnehmer ist teilweise nicht weisungsgebunden er verwendet überwiegend die Arbeitsmittel des Dienstgebers Werkunternehmer schuldet den Erfolg Dienstnehmer schuldet das Bemühen Kauf von Gemüse auf dem Markt Kauf einer Zeitung beim Händler Kauf von Musik im Internet Schneider fertigt einen Anzug Hydrauliker dichtet Wasserhahn Buchhalter LKW Fahrer Disc Jockey Ski Lehrer Mietauto Mietwohnung Verpachtung eines Gasthauses Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiges, verbindliches Rechtsgeschäft. Er kommt durch Einigung (übereinstimmende Willenserklärung) zwischen dem Anbieter/ Verkäufer und dem Nachfragenden/ Käufer über Ware und Preis zustande. Phasen/ Handlungen beim Kaufvertrag Vertragsabschluss Vertragserfüllung Antrag Annahme Leistung Ich hätte gern ein frisches Brot. Gern, das kostet 2,50 Hier ist mein Geld. €. Gegenleistung Hier ist Ihr Brot. „übereinstimmende Willenserklärung Gegenstände von Kaufverträgen sind: Sachgüter (das sind Waren im engeren Sinn/ „körperliche Produkte) Dienstleistungen („nicht körperliche Produkte) digitale Produkte (zB Musik, Hörbücher, Software) Möglichkeiten des Abschlusses von Kaufverträgen sind: offline (Einkauf im Supermarkt) online (Einkauf im Onlineshop, zB Amazon) Electronic Commerce (E Commerce) Nutzung Internet online B2B (Business to Business) beides sind Unternehmer B2C (Business to Consumer) Unternehmer an Privat Mobil Commerce (M Commerce) Nutzung Mobiltelefon online Gesetzliche Grundlagen beim Kaufvertrag Unternehmer Unternehmer Unternehmer Privat Privat Privat Usancen (Handelsbrauch) Unternehmensgesetzbuch (UGB) Konsumentenschutzgesetz (KSchG) Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Das AGBG gilt für alle Kaufverträge, wird jedoch bei der Beteiligung von Unternehmen durch das UGB bzw. KSchG ergänzt oder ersetzt. im E Commerce zusätzlich: E Commerce Gesetz Rechtliche Bedingungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages übereinstimmende Willenserklärung Geschäftsfähigkeit der Partner Möglichkeit des Geschäfts Freiwilligkeit Erlaubtheit ausdrücklich stillschweigend bis 6 Jahre nicht geschäftsfähig (geringfügige Sachen) 7 bis 14 Jahre (Unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig (Geschenke, geringfügige Sachen) 14 bis 17 Jahre (Mündige Minderjährige) erweitert geschäftsfähig (Selbstverdientes, Taschengeld, Geschenke) ab 18 voll geschäftsfähig für unmögliche oder sinnlose Geschäfte ist der Vertrag ungültig Geschäft darf nicht durch Zwang oder Drohung herbeigeführt werden Geschäft darf nicht gegen Rechtsvorschriften oder gute Sitten verstoßen mündlich schriftlich durch schlüssige Handlung elektronisch nur in besonderen Fällen