Arbeitsblatt: Inhalt des Kaufvertrags- Liefer- und Zahlungsbedingungen, Verpackung, Sonstiges

Material-Details

Erfüllungszeit und -ort der Lieferung, Erfüllungsort und -zeit der Zahlung, Funktionen/ Regelungen und Entwicklungstendenzen bei der Verpackung, AGB, Eigentumsvorbehalt, Umtauschrecht
Diverses / Fächerübergreifend
Anderes Thema
10. Schuljahr
2 Seiten

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18.02.2011

Autor/in

Carola (Spitzname)
Land: andere Länder
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Kapitel 3 Lerneinheit 3 Inhalt des Kaufvertrages: Liefer und Zahlungsbedingungen, Verpackung, Sonstiges Lieferbedingungen Erfüllungszeit der Lieferung kann, muss aber nicht vereinbart werden sofortige Lieferung (Promptgeschäft) spätere Lieferung (Termingeschäft) gewöhnliches Termingeschäft (Lieferung innerhalb 60 Tagen) Fixgeschäft (Lieferung am 30. April, zB Blumen für Hochzeit) Sonderfall: Kauf auf Abruf, Ware kann Ware innerhalb Frist abrufen Beachte: für Onlinegeschäfte und im Versandhandel gilt Lieferfrist 30 Tage Erfüllungsort der Lieferung ist derjenige Ort, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware in der vereinbarten Zeit in der vereinbarten Menge und Qualität übergeben muss. persönliche Übergabe (körperlich) elektronische Übergabe (Software, Hörbücher) symbolische Übergabe (Lagerschein im Möbelhaus) Kostenübergang Wenn nicht gesondert vereinbart, trägt der Verkäufer alle Kosten für Transport, Lager, Versicherung usw., welche bis zur Warenübergabe anfallen. Klauseln im Kaufvertrag sind Kurzformulierungen zur Regelung der Lieferbedingungen Risiko und Kostenübergang an einem Ort (ab Lager/ frei Lager) Risiko und Kostenübergang an verschiedenen Orten (frachtfrei) Zahlungsbedingungen Erfüllungsort der Zahlung ist in der Regel der Wohn oder Geschäftsort des Käufers, kann aber vertraglich anders geregelt werden. Eine rechtzeitige Zahlung ist erfolgt, wenn der Käufer am Fälligkeitstag an seinem Wohnort die Überweisung in Auftrag gibt. Überweisungskosten hat er zu tragen. Erfüllungszeit der Zahlung prompte Zahlung (Kassakauf) Zahlung Zug um Zug (Zahlung bei Warenübergabe) prompte Zahlung nach Übersendung der Faktura (Zahlung nach Rechnungserhalt) spätere Zahlung (Zielkauf) (zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Lieferung) Vorauszahlung (meist im Onlineshopping) Anzahlung/ Angeld Teilzahlung Abzahlungsgeschäft nach dem KSchG, nur dann wenn Unternehmer/ Konsument bewegliche Sachen bis zu 25.000 € Warenwert mindestens 3 Raten Ausstellung eines Ratenbriefs 10 20% Mindestanzahlung Gesamtlaufzeit max. 60 Monate Verpackung Funktionen der Verpackung Schutz der Ware Erhöhung der Transport und Lagerfähigkeit Erhöhung der Verkaufsfähigkeit („Aufmachung) Regelung der Verpackung im Kaufvertrag Art der Verpackung (zB bruchsicher) Kosten der Verpackung meist im Preis inbegriffen) Entwicklungstendenzen bei der Verpackung technische Entwicklung Übergang auf Kunststoffe (Plastik, Folien statt Holz, Metall) Verpackungstechnik (meist voll automatisiert) wirtschaftliche Entwicklung fabriksverpackte Ware statt Verpackung beim Einzelhändler (Wurst, Käse) Verstärkung der Aufmachungsfunktion (Ware in Geschenkkassetten) Diskussion über Einweg und Mehrwegverpackungen Übergang zu Verpackungsformen für Haus zu Haus Transport Verpackungsordnung regelt unentgeltliche Rücknahme von Verpackungen regelt Wiederverwertung von ca. 80% der Verpackungen regelt Reduzierung der Müllverbrennung regelt Rückgabepflicht von Verpackung Sonstige Vertragsbestandteile Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden Eigentumsvorbehalt dient zur Sicherung der Forderungen bei Zielkauf Der Eigentumsvorbehalt erlischt bei Weiterkauf durch den Käufer oder Verarbeitung der Ware. Umtauschrecht besteht grundsätzlich nicht, geschieht auf Vereinbarung oder als Kulanz, kann auch ausdrücklich ausgeschlossen werden. Konventionalstrafen (Pönale) sichern die genaue Einhaltung des Vertrages, zB des Termins, sonst wird eine Konventionalstrafe fällig. Gewährleistung und Garantie