Arbeitsblatt: Zeitenstrahl Schweizergeschichte
Material-Details
Vorlage für einen Zeitenstrahl zur Schweizergeschichte (bis 1848)
Geschichte
Anderes Thema
8. Schuljahr
2 Seiten
Statistik
84937
974
7
11.08.2011
Autor/in
Gelöschtes Profil (Spitzname)
Land:
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Zeitenstrahl Schweizergeschichte bis 1798 Dreizehnörtige Eidgenossenschaft Die Dreizehnörtige Eidgenossenschaft war ein kompliziertes Gebilde. Es gab: dreizehn vollberechtigen Orte: Diese waren miteinander durch Bundesbriefe verbündet. Ihre Ge sandten trafen sich regelmässig an der Tagsatzung. Innerhalb dieser orte gab es meistens einen herr schenden und einen beherrschten Teil. den zugewandten Orte: Diese waren nur locker und oft nur mit einem Teil der dreizehn Orte verbündet. die Gemeinen (gemeinsamen) Herr schaften: Diese befanden sich im Besitz von mehreren der dreizehn Orte. Die Bewohner waren Untertanen. Die besitzenden Orte setzten 1803 1815 1848 Helvetische Republik Mediationsverfassung Bundesvertrag Als die Schweiz von den Franzosen besetzt war, schufen die Franzosen aus der alten Eidgenossenschaft die Helvetische Republik. Sie war nach dem Vorbild des damaligen Frankreich organisiert. Die Kantone verloren ihre Selbstständigkeit. Sie waren mit der neuen Ordnung nicht zufrieden und es gab Unruhen. Napoleon hatte genug von den ständigen Unruhen in der Schweiz und schuf die Mediationsverfassung. Die Eidgenossenschaft bestand nun aus 19 selbstständigen und gleichberechtigten Kantonen. Den vornehmen Familien in den alten Kantonen gefiel die Mediationsverfassung nicht. Sie hatten durch sie viel Macht verloren. Deshalb wünschten sie sich, zu den Zuständen der Dreizehnörtigen Eidgenossenschaft zurückkehren zu können. Die ehemaligen Untertanengebiete wehrten sich natürlich dagegen. Sie wollten nicht wieder Untertanen sein. Dieser Streit konnte mit dem Bundesvertrag von 1815 gelöst werden. Die beiden Parteien vereinbarten miteinander, sich nicht mehr über die Ordnung zu streiten. Landvögte regierten. ein, welche über sie Es hatten also nicht alle Kantone dieselben Rechte. Zeitenstrahl Schweizergeschichte bis 1798 Dreizehnörtige Eidgenossenschaft 1803 Helvetische Republik 1815 Mediationsverfassung 1848 Bundesvertrag