Arbeitsblatt: Stände-und Nationalratswahlen 2011
Material-Details
Wie wählen? Eine Anleitung zum ausfüllen der Wahlunterlagen.
Geschichte
Politik
8. Schuljahr
2 Seiten
Statistik
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734
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13.10.2011
Autor/in
Fa Ga
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
AB 13 National- und Ständeratswahlen 2011: Wie wählen Das Parlament, auch die Bundesversammlung genannt, besteht aus zwei Kammern: dem Stände- und dem Nationalrat. In den meisten Kantonen können Wahlberechtigte am 23. Oktober 2011 Kandidaten und Kandidatinnen in beide Räte wählen. In den Nationalrat können sie je nach Bevölkerungsgrösse ihres Kantons unterschiedlich viele Kandidaten wählen; z.B. als Züricherin 34 oder als Urner nur eine Person. In den Ständerat wählt man zwei Personen, die den eigenen Kanton im Bundeshaus vertreten. Wenn man in einem ehemaligen Halbkanton (AI, AR, BS, BL, OW, NW) wohnst, wählt man nur eine Person. In den meisten Kantonen wird man Listen für die National- und Ständeratswahlen finden. Während die leere Wahlliste für die Ständeratswahl nur zwei Plätze hat (nur einer bei den ehemaligen Halbkan- tonen), variiert die Anzahl Listenplätze für die Nationalratswahlen je nach Anzahl Personen, die im eigenen Kanton wohnen. In den bevölkerungsschwachen Kantonen kann jeweils nur eine Person in den Nationalrat gewählt werden, darum gibt es dort auch keine vorgedruckten Listen. STÄNDERATSWAHL Für die Wahl des Ständerates dürfen die Kantone eigene Wahlregeln aufstellen. Die Parteien geben streng genommen nur Empfehlungen ab, da auch Personen, die nicht in den Wahlunterlagen zu finden sind, gewählt werden können. Achtung: In den Kantonen Jura und Neuenburg dürfen hingegen nur Personen gewählt werden, die von den Parteien empfohlen wurden. Personen, die sich zur Wahl stellen, müssen im Kanton wohnen und die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen. Die von dir gewählten Vertreter oder Vertreterinnen müssen in der Regel handschriftlich auf den StänderatWahlzettel notiert werden. NATIONALRATSWAHL Vorgedruckte Liste: In den grösseren Kantonen gibt es vorgedruckte Listen; wenn man Sympathien für eine bestimmte politische Gruppierung (Partei) hat, kann man einfach die entsprechende Liste jener Partei unverändert übernehmen. Listen verändern: Zusätzlich hat man die Möglichkeit, vorgedruckte Listen zu verändern, indem man unerwünschte Kandidaten streicht oder solche, die einem besonders sympathisch sind, doppelt aufführt (Kumulieren) oder die auf der Liste gestrichenen Kandidaten durch solche von andern Listen ersetzt (Panaschieren). Die maximale Anzahl zu vergebender Sitze im eigenen Kanton (Anzahl Listenplätze Zeilen) darf jedoch nicht überschritten werden. Leere Liste: In den Wahlunterlagen ist auch immer eine leere Liste zu finden. Damit kannt man schliesslich noch seine ganz persönliche Liste zusammenstellen. Man kann also frisch-fröhlich Kandidaten verschiedener Listen aufschreiben und auch hier darf man persönlichen Favoriten zwei Stimmen geben (doppelt aufschreiben). Zudem kann man (freiwillig) oben auf der Liste eine Partei angeben, leere Zeilen sind dann Listenstimmen für diese Partei. Ist deine Liste vollständig besetzt, hat die oben aufgeführte Parteibezeichnung keinen Einfluss. Wenn man bei seiner Liste leere Zeilen lässt, aber der Liste keine Parteibezeichnung anfügt, verteilt man nicht alle, einem zur Verfügung stehenden, Stimmen.