Arbeitsblatt: Staatskunde
Material-Details
Staatskunde
Geschichte
Schweizer Geschichte
8. Schuljahr
40 Seiten
Statistik
88602
2060
139
27.10.2011
Autor/in
Cinzia Affolter
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Staatskunde Quellen: „Schweiz in Sicht von Vincent Golay, Interkantonale Lehrmittelzentrale „Der Staat – politisches Grundwissen von Claudio Caduff und Jakob Fuchs, Verlag Fuchs „Der Bund kurz erklärt, Bundeskanzlei, Schweizerische Eidgenossenschaft Illustrationen: Mix Remix 2 Der Staat Staat: Ein Volk schliesst sich innerhalb eines bestimmten Gebietes zusammen, stellt Regeln für das Zusammenleben auf (Gesetze), führt die Gesetze aus, überwacht das Einhalten der Regeln und bestraft bei Zuwiderhandlungen (Rechtssprechung). Wichtig ist dabei der Wille zur Einheit, Unabhängigkeit und Freiheit. Die Elemente eines Staates Für einen Staat braucht es drei Elemente: Die Staatsgewalt ist das wichtigste und entscheidendste der drei Elemente. Hier wird bestimmt, ob ein Volk Rechte hat, sich frei fühlen kann oder ob es unterdrückt und ausgebeutet wird. Souveränität 3 Souveränität: Der Staat kann über sein Staatsgebiet frei verfügen, er hat gleiche Rechte wie andere Staaten und ist von anderen Staaten unabhängig. Aussenpolitisch: Der Staat bleibt in seinen Entscheidungen frei und unabhängig. Er kann mit anderen Staaten verhandeln, Verträge abschliessen und diese auch wieder kündigen und über Krieg und Frieden selbständig entscheiden. Innenpolitisch: Die Souveränität ist die höchste Staatsgewalt für einen bestimmten Bereich; in einer Demokratie hat das Volk die höchste Staatsgewalt inne. Daher spricht man oftmals auch vom „Souverän und meint damit das Volk, welches letztlich die Entscheidungen trifft. Aufgaben: 1. Welches sind die drei Elemente eines Staates? 2. Was bedeutet der Begriff Souveränität? 3. Was heisst aussenpolitische Souveränität? 4 Die Staatsformen Der Einheitsstaat Der Einheitsstaat ist ein Staat, der von einem Zentrum aus einheitlich regiert wird (daher auch Zentralstaat genannt). Im ganzen Land gibt es nur eine einzige Regierung. Überall gelten die gleichen Gesetze. Vorteile: • • • Leicht zu regieren. Alle Aufgaben werden einheitlich gelöst (Klarheit). Entscheide können schneller gefällt und ausgeführt werden. Nachteile: • • Die Regierung vernachlässigt oft Minderheiten im Staat (Sprache, Religion, wirtschaftliche Randgebiete). Grosser, wenig übersichtlicher Verwaltungsapparat. Beispiele: Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden, Portugal, Griechenland, Japan, Volksrepublik China Der Bundesstaat Der Bundesstaat ist ein Zusammenschluss von Teilstaaten, die nach aussen einen Gesamtstaat bilden. Die einzelnen Teilstaaten können nicht mehr aus dem Gesamtstaat austreten; sie würden militärisch daran gehindert. (Ausnahme: Die anderen Teilstaaten sind einverstanden, dass ein Teil austritt.) Aufgrund eines Vertrages werden die Aufgabenbereiche zwischen dem Gesamtstaat und den Teilstaaten aufgeteilt. Der Gesamtstaat löst Aufgaben, die im Interesse aller Teilstaaten liegen. Nebst der Regierung des Gesamtstaates besteht in jedem Teilstaat eine eigene Regierung und eine eigene Verfassung. Grundsätzlich geht das Recht des Gesamtstaates dem Recht der Teilstaaten vor. Daher ist jeder Teilstaat nur so weit selbständig, als dies mit dem Recht des Gesamtstaates zu vereinbaren ist. Die staatliche Organisation beruht auf dem Föderalismus. Föderalismus bedeutet, dass jeder Teilstaat innerhalb eines Gesamtstaates bestrebt ist, möglichst selbständig zu bleiben und seine Eigenart zu bewahren. Vorteile: 5 • • • Jeder Teilstaat kann seine Interessen besonders zur Geltung bringen. Ein föderalistisch regierter Staat kann Rücksicht auf Minderheiten nehmen. Die Verwaltung ist persönlicher, übersichtlicher, volksnaher. Nachteile: • • Die Vielfalt in den Teilstaaten macht das Zusammenleben kompliziert (z.B. verschiedene Schulsysteme) und wird bis zu einem gewissen Grad auch als ungerecht empfunden (z.B. verschieden hohe Steuerbelastungen). Ein föderalistisch organisierter Staat arbeitet langsamer, schwerfälliger. Entscheide müssen erst durchdiskutiert und mit Kompromissen errungen werden. Beispiele: Schweiz (26 Kantone), Deutschland (16 Bundesländer), Österreich (9 Bundesländer), USA (50 Staaten). Der Staatenbund Der Staatenbund ist ein Zusammenschluss von selbständigen Staaten, die eine oder mehrere Aufgaben (z.B. wirtschaftliche, militärische) gemeinsam lösen wollen. Die miteinander verbündeten Staaten bleiben grundsätzlich eigenständig (souverän). Der Staatenbund ist aus diesem Grund auch kein eigentlicher Staat. Die einzelnen Staaten können wieder aus dem Staatenbund austreten, indem sie den Vertrag kündigen. Vorteile: • • Aufgaben können effizienter gelöst werden. Gegenüber den am Staatenbund nicht beteiligten Staaten kann stärker aufgetreten werden. Nachteile: Entscheidungen sind für die einzelnen Staaten nicht verbindlich. Es können daher trotz Bündnis uneinheitliche Lösungen bestehen bleiben. Um tragfähige Lösungen zu finden, einigt man sich oftmals auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Somit werden Probleme nur langsam gelöst. Beispiele: UNO (Vereinte Nationen), NATO (Nordatlantikpakt; westliches Militärbündnis), OPEC (Organisation Erdöl exportierender Länder), AU (Afrikanische Union) Aufgaben: 1. Vergleich „Einheitsstaat – Bundesstaat – Staatenbund Einheitsstaat Ziel des Bundesstaat Staatenbund 6 Zusammenschlusses Selbständigkeit (Souveränität der Staaten) Verbindlichkeit der Beschlüsse Austrittsmöglichkeiten Vorteile Nachteile 2. Was ist ein Einheitsstaat? 3. Was bedeutet Föderalismus? 7 4. Welches sind die Vorteile eines Einheitsstaates? 5. Was ist ein Bundesstaat? 6. Welches sind die Vorteile eines Bundesstaates? 7. Was ist ein Staatenbund? 8. Welches sind die Vorteile eines Staatenbundes? 9. Welche Staatsform haben wir in der Schweiz? 10. Lies die Seiten 14 und 15 im Heft „Der Bund kurz erklärt aufmerksam durch. Notiere dir stichwortartig alles, was dir wichtig erscheint. Politik Menschen versuchen das öffentliche Leben (in Gemeinde, Kanton und Bund) nach ihren Vorstellungen und Interessen zu gestalten. Durchsetzung von Interessen: 8 In der Politik geht es um die Durchsetzung von Interessen. Dies kann erreicht werden durch folgende Mittel/Massnahmen: • Gewalt: Argumente sind nicht gefragt, die Entscheidung wird erzwungen. • Überzeugung: Die besseren Argumente dringen durch und entscheiden. • Kompromiss: Argumente verschiedener Standpunkte führen im Entscheidungsprozess zu einem Mittelweg, der von beiden Seiten anerkannt wird. Lösungsfindung: In der Demokratie sind Problemlösungen mittels Gewalt nicht zulässig. Entscheidungen werden von der Mehrheit aufgrund stichhaltiger Argumente errungen, meistens ist die Lösung ein Kompromiss. Interessengruppen: Um zu einer Mehrheit zu kommen, schliessen sich Leute mit gleichen oder ähnlichen Erwartungen zusammen. Es entstehen Interessengruppen: Parteien, Verbände usw. Aufgaben: 1. Warum politisieren Menschen? 2. Worum geht es in der Politik? 3. Warum können Konflikte entstehen? 4. Wie können Konflikte gelöst werden? 5. Was ist ein Kompromiss? 6. Der Irak – Konflikt (Die Chronologie der wichtigsten Ereignisse) Auftrag: Ordne den einzelnen Ereignissen den entsprechenden Buchstaben zu: -Wo erfolgte der Einsatz von Gewalt? G (Gewalt) Wo wurde zu überzeugen versucht? Ü (Überzeugung) Wo wurde ein Kompromissvorschlag unterbreitet? K (Kompromiss) Wo wurde gedroht? D (Drohung, Ultimatum) 9 11.9.2001: Al-Kaida verübt Anschläge in New York und Washington. Nach den Terror-Angriffen auf New York und Washington erklärt die US-Regierung nicht nur das Terror-Netz al-Kaida zum Gegner, sondern auch den Irak. 8.11.2002: Der Sicherheitsrat beschliesst Resolution 1441. Darin werden Irak „ernste Konsequenzen für den Fall angedroht, dass es seine Waffenprogramme nicht vollständig offenlegt und seine Bestände nicht vernichtet. Irak erklärt sich mit den Bestimmungen der Resolution 1441 einverstanden. 7.12.2002: Die irakische Regierung übergibt den Waffen-Inspektoren eine 12‘000 Seiten umfassende Erklärung, in der die irakischen Bestände an chemischen, biologischen und nuklearen Waffen aufgeführt sind, um zu beweisen, dass sie keine Massenvernichtungswaffen haben. 23.2.2003: Die irakische Regierung ist bereit, den Einsatz von deutschen Drohnen und französischen Mirage-Flugzeugen zur Aufklärung über ihrem Staatsgebiet zu akzeptieren. 20.3.2003: US-Präsident George Bush kündigt in einer Rede den Kriegsbeginn an. ab 03.34 Uhr MEZ (Mittel Europäische Zeit) bombardieren US-Streitkräfte Ziele in Bagdad. Saddam Hussein ruft zum „Heiligen Krieg gegen die Amerikaner und ihre Verbündeten auf. 9.4.2003: Bagdad fällt. US-Truppen besetzen die wichtigsten Punkte in Bagdad. 15.4.2003: Bei einem Treffen in Hannover sind sich Gerhard Schröder und Tony Blair einig, dass die UNO beim Wiederaufbau des Iraks eine tragende Rolle spielen soll. 17.4.2003: US-Aussenminister Colin Powell will die Spannungen zwischen den USA und Syrien entschärfen, indem er Präsident Baschar al-Assad in Damaskus besucht. Regierungsformen Die Demokratie Demokratie: Volksherrschaft. Das Volk ist oberster Entscheidungsträger im Staat. Merkmale: 10 • • • • • Die Macht im Staat geht vom Volk aus, d. h. von allen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (Wahlen, Abstimmungen). Die Staatsgewalt ist aufgeteilt in Parlament, Regierung und Gerichte. Alle Bürgerinnen und Bürger haben vor dem Gesetz die gleichen Rechte und Pflichten. Die Freiheiten und Rechte sind vielfältig und durch eine klare Rechtsordnung garantiert. Eine Vielzahl von Parteien politisieren demokratisch. Die Konkordanzdemokratie: Alle massgeblichen Parteien sind in der Regierung vertreten, was hohe politische Stabilität bringt. Die in der Regierung vertretenen Parteien können sehr unterschiedlich sein. Sie müssen daher versuchen, sich von Fall zu Fall zu einigen und so Lösungen zu finden, die von allen mitgetragen werden können. Es braucht also eine grosse Kompromissbereitschaft. Aufgabe: 1. Lies im Heft „Der Bund kurz erklärt die Seite 13 aufmerksam durch. 2. Lies im Heft „Der Bund kurz erklärt auf Seite 43 am rechten Seitenrand im grauen Kasten die Abschnitte Konkordanz und Zauberformel aufmerksam durch. 3. Was versteht man unter dem Begriff „Zauberformel? 4. Wie setzt sich unser Bundesrat parteienmässig zusammen? 5. Wie heissen unsere Bundesräte mit Namen? Schreibe alle mit Parteibezeichnung auf. Die Diktatur Diktatur: Gewaltherrschaft. Die Macht im Staat wird von einer Einzelperson (Präsident, Führer, General usw.) oder einer kleinen Gruppe von Personen ausgeübt. Merkmale: • Ein Mitbestimmungsrecht des Volkes im politischen Entscheidungsprozess fehlt. • Es besteht keine Gewaltenteilung in Parlament, Regierung und Gerichten. • Gesetze werden missachtet, und die Grundrechte sind weitgehend eingeschränkt, vor allem die Meinungsäusserungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit. 11 • Das Volk wird mit verschiedenen Mitteln unterdrückt. Diese können sein: Pressezensur, Bespitzelung, Verhaftung und verschwinden lassen politischer Gegner, Folterung, allgegenwärtige Armee oder Geheimpolizei, von der Führung organisierte Demonstrationen, Personenkult usw. • Scheinwahlen täuschen nach aussen „Demokratie vor. • Die Massenmedien sind in der Hand der Führung und betreiben Propaganda zu deren Gunsten. Die Monarchie Monarchie: Grundsätzlich Alleinherrschaft einer Person (Monarchin oder Monarch), welche den Staat lenkt. Die Monarchin oder der Monarch kommt auf den Thron entweder durch Erbrecht (Erbmonarchie) oder durch Wahl innerhalb eines bestimmten Kreises von Personen (Wahlmonarchie). Diese Herrschaft ist „gottgegeben und wird meistens auf Lebzeiten ausgeführt. Pluralismus Pluralismus: Vielfalt, Vielgestaltigkeit Seit jeher haben wir in der Schweiz eine Vielfalt von geografischen Strukturen, eine Vielfalt von geschichtlichen und kulturellen Entwicklungen, eine Vielfalt von politischen und wirtschaftlichen Gruppierungen. Beispiele für Pluralismus Geografie • • Landschaften (10 Jura, 30 Mittelland, 60 Alpen) Berggebiete, Talgebiete 12 • Städtische Agglomerationen, ländliche Gegenden Geschichte • • 26 Kantone Diverse Religionen (Konfessionen) Gesellschaft • • Unterschicht, Mittelschicht, Oberschicht Schweizerinnen und Schweizer, Ausländerinnen und Ausländer Kultur • • • • Vier Landessprachen mit vielen Dialekten Brauchtum Massenmedien (Presse, Radio, Fernsehen) Vereine und Organisationen Politik • Parteien Wirtschaft • • Verbände von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Mieterinnen und Mietern, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Auszubildende, Berufstätige, Rentnerinnen und Rentner Politischer Pluralismus: Vielfalt von gleichberechtigten Meinungen und Ideen, die auch frei geäussert werden dürfen. Dazu gehören Freie Wahlen, die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Medienfreiheit. Das demokratische Prinzip verlangt, dass sich die Minderheit der Mehrheit fügt. Aufgaben: 1. In welchen Bereichen kommt in der Schweiz Pluralismus vor? 2. Was heisst politischer Pluralismus? 3. Welche Voraussetzungen müssen für den politischen Pluralismus gegeben sein? 4. Was verlangt das demokratische Prinzip? 13 5. Studiere die Diagramme auf der Seite 8 im Heft „Der Bund kurz erklärt und beantworte die folgenden Fragen: a) Für welche drei Bereiche geben die Schweizer Haushalte am meisten Geld aus? b) In welchem Berufssektor sind in der Schweiz am meisten Menschen tätig? c) Wie hoch ist die Geburtenrate in der Schweiz? d) Welches ist die meist verbreitete Religion in der Schweiz? Verfassung: e) Wie viele sind 2004 die Schweiz eingewandert? Grundgesetz einesMenschen Staates, welches diein Grundordnung, wie der Staat aufgebaut ist, sowie die Grundregeln dasEinwohner Zusammenleben Verfassung ist die Grundlage für die Schaffung f) Wie für viele hat die enthält. gesamteDie Schweiz? der Gesetze, in einemdie Staat gelten. In der Schweizund gibtSchweizer es eine Bundesverfassung und in g) Wiewelche viel verdienen meisten Schweizerinnen im Monat durchschnittlich? jedem Kanton eine eigene Kantonsverfassung. Die Bundesverfassung regelt vier Hauptbereiche: Die Grundrechte, die föderalistische Struktur der Schweiz, die politischen Rechte und die Organisation der Bundesbehörden. Die Verfassung garantiert den Bürgerinnen und Bürgern eine Reihe von Grundrechten. Neben den Rechten gibt es aber auch Pflichten, denn Freiheit und Verantwortung bedingen sich gegenseitig! Rechte sind unter anderem: Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit, Schutz der Kinder und Jugendlichen, Recht auf Hilfe in Notlagen, Schutz der Privatsphäre, Recht auf Ehe und Familie, Anspruch auf Grundschulunterricht, verschiedene politische Rechte. Pflichte: Respektieren des Gesetzes, Steuerpflicht, Militärdienstpflicht, Schulobligatorium, Bürgerpflicht (abstimmen, wählen) Die Grundrechte gelten jedoch nicht vorbehaltlos! Der Staat kann sie einschränken, wenn es das öffentliche Interesse verlangt. So ist zum Beispiel bei Strafgefangenen die in der Bundesverfassung garantierte Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die Bundesverfassung In der Verfassung sind auch bestimmte individuelle Freiheiten garantiert: Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungs- und Informationsfreiheit, Medienfreiheit, Sprachenfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Kunstfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Wirtschaftsfreiheit, Koalitionsfreiheit. Diese individuellen Freiheiten gehören in den westlichen Demokratien zu den Grundwerten. Sie können aber nicht uneingeschränkt geltend gemacht werden. Wenn die Situation oder das öffentliche Interesse es erfordern, kann die Staatsmacht sie einschränken. Vor allem dann, wenn es um Gerechtigkeit, um die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung oder der inneren Sicherheit geht, können die Behörden Massnahmen ergreifen, die den individuellen Freiheiten entgegenstehen. Die Schweiz hat in Bezug auf diese individuellen Freiheiten mehrere internationale Abkommen über die Grundrechte des Einzelnen unterzeichnet, darunter die UNO-Menschenrechtserklärung und die Europäische Menschenrechtskonvention. 14 Eine kleine Verfassungsgeschichte 1291 Bundesbrief 1291 bilden Uri, Schwyz und Unterwalden ein Bündnis, aus welchem sich bis 1513 ein Bündnissystem von 13 souveränen „Orten (heute: Kantone) entwickelt. Hinzu kommen Orte, die dem Bündnissystem „zugewandt sind, d. h. die dieses Bündnis gut finden und unterstützen. Es gibt zu dieser Zeit keine Zentralregierung. 1798 Helvetik Durch eine militärische Intervention von Frankreich wird die „alte Eidgenossenschaft zerschlagen. Es wird die „Helvetische Republik eingerichtet (1798-1803), diese Helvetische Republik ist als Einheitsstaat organisiert. Der Staat ist in unselbständige Kantone eingeteilt. Die Zentralregierung befindet sich zuerst in Aarau, dann in Luzern und später in Bern. In dieser Zeit werden verschiedene Freiheitsrechte eingeführt. 15 1803 Mediationsakte Die „Schweizerische Eidgenossenschaft ist ein Staatenbund von 19 gleichberechtigten, souveränen Kantonen. Rechtsgrundlage ist die von Napoleon Bonaparte diktierte „Mediationsakte. Eine Zentralregierung und eine Hauptstadt gibt es nicht. 1815 Bundesvertrag Nach dem Sturz Napoleons I. wird die Mediationsakte durch den „Bundesvertrag ersetzt, der den nunmehr 22 Kantonen eher noch mehr Selbstständigkeit gewähren. Die europäischen Grossmächte garantieren die Neutralität der Schweiz. 1848 Erste Bundesverfassung Aus dem Staatenbund wird ein Bundesstaat mit Hauptstadt Bern. Die Staatsgewalt liegt teils bei den Bundesorganen, teils weiterhin in den Kantonen. Der Bundesrat, das Bundesgericht und das „Bundesparlament (National- und Ständerat) werden eingerichtet. 1874 Zweite Bundesverfassung Die Bundesorgane erhalten mehr Kompetenzen, etwa im Bereich des Militärwesens und im Eisenbahnbau. Das Volk kann per Referendum eine Abstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz verlangen. 1999 Dritte Bundesverfassung Nach etwas mehr als 100 Jahren und zahlreichen Teiländerungen drängt sich eine Totalrevision (Überarbeitung) der Bundesverfassung von 1874 auf. Es handelt sich allerdings im Wesentlichen um eine redaktionelle Überarbeitung. Die Staatsstruktur bleibt unverändert. Aufgaben: 1. Erkläre was eine Verfassung ist. 2. Nenne je drei Bürgerrechte und Bürgerpflichten. 3. Warum können die individuellen Freiheiten nicht uneingeschränkt geltend gemacht werden? 16 4. Welche zwei wichtigen internationalen Abkommen hat die Schweiz im Zusammenhang mit den individuellen Freiheiten unterzeichnet? 5. Lies im Heft „ Der Bund kurz erklärt auf den Seiten 10 und 11 den Text „Seit wann gibt es eigentlich die Schweiz?. Beantworte mit Hilfe dieses Textes und mit dieses Arbeitsblattes (Eine kleine Verfassungsgeschichte) die folgenden Fragen: a) Wie entwickelte sich die Staatsform der Schweiz seit 1291 bis heute? Notiere die Entwicklung stichwortartig. Du darfst auch Skizzen dazu machen. b) Seit welchem Jahr ist die Schweiz ein Bundesstaat? c) Wann wurde die Sozialdemokratische Partei der Schweiz gegründet? d) Seit welchem Jahr dürfen die Schweizer Frauen abstimmen? e)Wie hiess die erste Bundesrätin der Schweiz? f) Was ist im Jahr 2003 passiert und was bedeutete dieses Ereignis für die schweizerische Politik? 6. Lies die Seiten 16 und 17 im Heft „Der Bund kurz erklärt aufmerksam durch. Notiere die politischen Rechte der Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Die politischen Rechte Politische Rechte: Sie räumen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern das Recht ein, im Staat mitzuentscheiden und mitzuwirken. Voraussetzungen (ausser für das Petitionsrecht!): Man muss im Besitz des Schweizer Bürgerrechts und mindestens 18-jährig sein, und man darf nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche bevormundet sein. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Stimm- und Wahlrecht, das Petitionsrecht, das Initiativrecht und das Referendumsrecht. Stimm- und Wahlrecht Stimmen: Zu einer Sache als Ganzes „ja oder „nein sagen. Wählen: Personen in ein Amt einsetzen. Beim Wahlrecht unterscheidet man zwischen dem aktiven Wahlrecht (Man kann jemanden wählen) und dem passiven Wahlrecht (Man kann selbst gewählt werden). Wer gewinnt die Abstimmung die Wahl? 17 Grundsätzlich gilt jeweils der Grundsatz: Wer mehr Stimmen bekommt gewinnt die Wahl oder die Abstimmung. Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Es gelten nicht immer die gleichen Bedingungen, um eine Abstimmung oder eine Wahl zu gewinnen. Man unterscheidet folgende Arten von „Mehr: Absolutes Mehr: Mindestens die Hälfte aller gültigen abgegebenen Stimmen 1 Beispiel: 800 Wahlzettel wurden in die Urne gelegt. 12 davon waren ungültig und 37 leer. Von den eingelegten Wahlzetteln werden die ungültigen und die leeren weggezählt. 800 – 12 – 37 751 gültige Wahlzettel 751: 2 375,5 (wird abgerundet) 375 1 376 (Absolutes Mehr) Relatives Mehr: Wer am meisten Stimmen erhält, ist gewählt. Beispiel: Es erhalten Stimmen: Person 6247, Person 6359, Person 4122. Gewählt ist B. Das absolute Mehr wird nicht ermittelt, da es keine Rolle spielt. Qualifiziertes Mehr: Erforderlich ist eine Zahl, die über dem absoluten Mehr liegt, zum Beispiel eine Mehrheit von , , . Beispiel: In Vereinsstatuten kann man oftmals lesen: „Die Statuten können nur geändert werden, wenn aller Mitglieder der Änderung zustimmen. Volksmehr: Die Mehrheit der gültig stimmenden Personen. Beispiel: Das Abstimmungsresultat zu einer eidgenössischen Vorlage ergibt: 1 557 483 Ja-Stimmen gegen 823 621 Nein-Stimmen. Zur Annahme eines Gesetzes ist das Volksmehr erforderlich. Ständemehr: Die Mehrheit der Kantone (Stände). Beispiel: Damit das Ständemehr erreicht wird, muss die Summe der Standesstimmen, die die Vorlage bejahen, mindestens 12 Betragen. Das Volksmehr im jeweiligen Kanton entscheidet, ob dieser Kanton als „JaKanton oder als „Nein-Kanton gewertet wird. Die Kantone AR, AI, BS, BL, OW und NW zählt man als halbe Stimme. Es gibt keine Abstimmung, bei der nur das Ständemehr allein erforderlich wäre. Ein Unentschieden bei den Ständen bedeutet bereits Ablehnung der Vorlage. 18 Doppeltes Mehr: Volks- und Ständemehr zusammen. Beispiel: Volksmehr: Ständemehr: 1 557 483 Ja 15 Kantone Ja gegen 823 621 Nein. gegen 7 Kantone Nein. Bei Änderungen der Verfassung, bei dringlichen Bundesgesetzen ohne Verfassungsgrundlage und für den Beitritt zu gewissen internationalen Organisationen ist das Doppelte Mehr erforderlich. Verschiedene Wahlverfahren Majorzwahl: Die Majorzwahl wird auch Mehrheitswahl genannt und ist eine Personenwahl. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme direkt für die Person ihrer Wahl ab. Die Sitze werden den Kandidierenden mit den meisten Stimmen zugeteilt. Es kann mehrere Wahlgänge geben. Im ersten Wahlgang gewählt ist dabei nur, wer das absolute Mehr erreicht, also mindestens die Hälfte der Stimmen plus 1 der abgegebenen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidierenden im ersten Wahlgang das absolute Mehr, kommt es in einem zweiten Wahlgang zur Stichwahl. Im zweiten Wahlgang reicht das relative Mehr aus. Gewählt ist, wer am meisten Stimmen erhält, auch wenn es weniger als die Hälfte der abgegebenen Stimmen sind. Ist in einem Wahlkreis nur ein Sitz zu vergeben, verfügt jeder Wähler, jede Wählerin über eine einzige Stimme. Sind in einem Wahlkreis mehrere Sitze zu vergeben, verfügt jeder Wähler, jede Wählerin über so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Vorteile: Majorzwahlen führen zu klaren Mehrheiten. Dadurch können nach dem Majorzverfahren gewählte Regierungen effizient regieren. Nachteile: Minderheiten sind möglicherweise nicht angemessen vertreten. Nach dem Majorzverfahren werden in der Schweiz gewählt: die Kantonsregierung (ausser Zug und Tessin), die Mitglieder des Bundesrates durch die Vereinigte Bundesversammlung, die Mitglieder des Ständerates (ausser Jura), die Präsidenten von National- und Ständerat und der kantonalen Parlamente. 19 Proporzwahl: Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme einer Parteiwahlliste. Die Sitze werden den einzelnen Listen proportional entsprechend der erhaltenen Listenstimmen zugeteilt. Es gibt nur einen Wahlgang. Jede Partei erhält so viele Sitze, wie sie anteilsmässig Listenstimmen erhalten hat. Vorteil: Auch kleinere politische Gruppierungen sind vertreten. Nachteil: Aus Proporzwahlen können stark zersplitterte Parlamente hervorgehen, was die Entscheidungsfindung unter Umständen erschwert. Nach dem Proporzverfahren werden in der Schweiz gewählt: der Nationalrat, die kantonalen Parlamente (ausser Graubünden), die Parlamente auf Gemeindeebene. 20 Petitionsrecht Das Petitionsrecht: „Jede Person hat das Recht Petitionen an Behörden zu richten; es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen. Die Behörden haben von Petitionen Kenntnis zu nehmen. (BV. Art. 33 Petitionen können von allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Landes eingereicht werden, also auch von Ausländerinnen und Ausländern sowie von Minderjährigen. Eine Petition ist für die Behörden nicht verpflichtend, sie müssen sie lediglich zur Kenntnis nehmen. Petitionen können Bittschriften, Gesuche, Vorschläge, Kritiken oder Initiativrecht Das Initiativrecht: Das Recht des Volkes, neue Artikel und/oder die Änderungen oder die Aufhebung bestehender Artikel in der Bundesverfassung anzuregen. Volksinitiative: Ein Initiativkomitee schlägt eine Verfassungsänderung vor. Es kann sich dabei um einen Zusatz, um Aufhebung oder Änderung eines einzelnen Verfassungsartikels (Teilrevision) oder um eine Totalrevision handeln. Das Initiativkomitee reicht seine Initiative bei der Bundeskanzlei ein. Von da an stehen 18 Monate zum Sammeln der für eine Initiative nötigen 100 000 Unterschriften zur Verfügung. Der Initiativtext wird von der Verwaltung auf seine Gültigkeit geprüft. Initiativen sind u.a. ungültig, wenn sie zwingendes Völkerrecht verletzen. Ist die Initiative gültig, muss der Bundesrat innerhalb einer angemessenen Frist eine Volksabstimmung ansetzen. Das Eidgenössische Parlament kann einen Gegenentwurf ausarbeiten. Die Initiative kann von den Bürgerinnen und Bürgern entweder angenommen oder abgelehnt werden. Steht gleichzeitig ein Gegenentwurf zur Abstimmung, wird über beide Vorlagen einzeln abgestimmt. Um angenommen zu werden, benötigt eine Volksinitiative das Volks- und das Ständemehr (doppeltes Mehr), d.h. die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der Kantone müssen sich dafür aussprechen. 21 Referendumsrecht Das Referendumsrecht: Das Recht des Volkes, über wichtige Beschlüsse des Parlaments selber an der Urne endgültig zu entscheiden. „Referendum ist eigentlich nur ein anderes Wort für Volksabstimmung. Man unterscheidet zwischen: Fakultatives Referendum: Von den eidgenössischen Räten angenommene Gesetze, Bundesbeschlüsse und völkerrechtliche Verträge unterstehen dem fakultativen Referendum. Nach der Veröffentlichung des Erlasses im Bundesblatt verfügt das Referendumskomitee über eine Frist von 100 Tagen zum Sammeln von 50 000 Unterschriften. Werden die nötigen Unterschriften fristgerecht eingereicht, muss der Bundesrat eine Volksabstimmung ansetzen. Der Erlass kann vom Stimmvolk entweder angenommen oder abgelehnt werden. Im Gegensatz zur Volksinitiative benötigen Referenden nur das Volksmehr. Spricht sich eine Mehrheit der Stimmenden dafür aus, tritt der Erlass in Kraft. Obligatorisches Referendum: Von den eidgenössischen Räten beschlossene Verfassungsänderungen unterstehen dem obligatorischen Referendum, d.h., sie müssen Volk und Ständen in einer Abstimmung vorgelegt werden. Auch der Beitritt zu einer Gemeinschaft wie z.B. die EU muss Volk und Ständen obligatorisch zur Abstimmung unterbreitet werden. Vorlagen, die dem obligatorischen Referendum unterstehen, müssen wie die Initiative die doppelte Hürde des Volks- und des Ständemehrs nehmen. 22 Aufgaben: 1. Welche politischen Rechte haben die Schweizer Bürgerinnen und Bürger? 2. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, damit man die politischen Rechte ausüben darf? 3. Welche verschiedenen Wahlverfahren kennen wir in der Schweiz? Beschreibe die Unterschiede. 4. Was ist ein „Volksmehr und was versteht man unter einem „Ständemehr? 5. Der eidgenössische Rat hat eine Verfassungsänderung beschlossen. Müssen wir diese Änderung als Volk einfach akzeptieren? 6. Du hast ein wichtiges Anliegen, welches du unbedingt bei der Gemeindebehörde durchsetzen möchtest. Leider bist du noch nicht volljährig und du hast noch keine politische Rechte, oder etwa doch? 7. Eine Partei möchte mittels Volksinitiative eine Verfassungsänderung erwirken. Wie muss die Partei vorgehen? Wo muss sie die Initiative einreichen? Was gelten für Fristen? Wie viele Unterschriften müssen gesammelt werden? 8. Die Partei von Aufgabe 7 hat genug Unterschriften sammeln können und die Initiative wurde als gültig erklärt. Was geschieht nun? 23 9. Schau dich auf www.civicampus.ch um und klicke dich durch alle dir bekannten Themen. Ergänze, falls nötig deine eigenen Unterlagen und Notizen. Die politischen Parteien Politische Partei: Eine Gruppe von Menschen vereinigen sich mit Gleichgesinnten, mit dem Zweck, auf die Meinungsbildung und Willensbildung des Volkes einzuwirken. Zudem wollen sie möglichst viele wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens in Gemeinde, Kanton und Bund nach ihren Vorstellungen und Interessen gestalten. Eine Partei hat Aufgaben, die sie erfüllen muss. Am Anfang steht die Aufgabe, Kandidatinnen und Kandidaten für die öffentlichen Ämter (Regierung, Parlament)zu rekrutieren. Die politischen Parteien müssen sich dann mit politischen Sachfragen auseinandersetzen und sich dazu eine Meinung bilden, welche sie gegen aussen dem Volk kommunizieren. Weiter müssen sie die vielen in der Gesellschaft bestehenden Einzelinteressen zusammenfassen. Sie wirken so als ordnende Instanzen, an denen man sich orientieren kann, und schaffen Ausgleich zwischen auseinanderstrebenden Interessen. Diese Funktion ist für den Zusammenhalt unseres vielfältigen Landes (Sprachen, Kulturen, Religionen usw.) von grosser Bedeutung. Die Regierungsparteien Die Schweizerische Volkspartei (SVP) Gründung: 1936 wurde die Partei gesamtschweizerisch unter dem Namen „Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei, BGB gegründet und 1971 in SVP umbenannt. Die SVP nimmt eine „rechtsbürgerliche Position ein und ist die stärkste Partei der Schweiz. Sie vertritt Gewerbetreibende, Bauern, Unternehmer, aber auch viele einfache Angestellte. Die SVP setzt auf den Alleingang der Schweiz. Die SVP vertritt all jene, welchen eine unabhängige, neutrale und freie Schweiz wichtig ist, welche die demokratischen Rechte verteidigen und sich gegen immer mehr staatliche Interventionen und unnötige Gesetze wehren wollen. Die Sozialdemokratische Partei (SP) Gründung: Die Partei wurde gesamtschweizerisch 1888 gegründet. Die SP vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Leute mit kleineren Einkommen und Renten. Sie ist die grösste „nicht bürgerliche Partei. Die SP Schweiz setzt sich für eine soziale, offene und ökologische Schweiz ein. Die SP will noch mehr Einfluss erhalten in Regierung und Parlament, um sichere Renten, faire Löhne und gerechte 24 Steuern zu garantieren und den notwendigen Reformen für eine moderne Familienpolitik, Chancengleichheit in der Bildung und dem ökologischen Umbau der Wirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen. Die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) Gründung: Die FDP wurde 1894 als gesamtschweizerische Partei gegründet. Der FDP gehören überdurchschnittlich viele Arbeitgeber, Gewerbetreibende und Kaderleute an, vor allem auch Personen mit einem hohen Einkommen. Sie ist eine „bürgerliche Partei. In ihrer Politik orientiert sich die FDP an den liberalen Grundwerten Freiheit, Verantwortung und Gerechtigkeit. Die Menschen haben die Freiheit, ihr Glück zu suchen und damit ihr Leben so zu gestalten, wie sie es für richtig halten. Gerechtigkeit stützt sich auf Chancengleichheit jenseits von Herkunft, Geschlecht oder Gesinnung. Damit kann jeder seine Möglichkeiten zum Erfolg nutzen. Die Christlichdemokratische Partei (CVP) Gründung: Die Partei wurde 1912 unter dem Namen „Katholische Konservative, KK gegründet und 1970 in CVP umbenannt. Die CVP deckt eine breite Wählerschaft ab: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bauern Gewerbetreibende usw. Sie ist eine „bürgerliche Partei. Die Mitglieder sind vorwiegend Katholiken. Die CVP steht ein für eine liberal-soziale Schweiz. Ihre Politik sucht den Ausgleich zwischen Mensch und Gemeinschaft, Eigenverantwortung und Solidarität. Sie gestaltet das Zusammenleben gemäss einem christlichen Menschen- und Gesellschaftsbild. Die CVP ist die wirtschaftsfreundliche, sozial verantwortliche und eigenständige Kraft in der politischen Mitte. Die nicht regierenden Parteien Grüne Partei (GPS) Grünliberale Partei (glp) Liberale Partei (LPS) Evangelische Volkspartei (EVP) Christlichsoziale Partei (CSP) Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) 25 Lega dei Ticinesi (LEGA) Partei der Arbeit (PdA) Aufgaben: 1. Lies die Seiten 18 – 21 im Heft „Der Bund kurz erklärt und die Parteibroschüren aufmerksam durch. Fülle anschliessend die vier folgenden Steckbriefe der Regierungsparteien aus. (Namen vollständig aufschreiben!) Name: Name: Gründungsjahr: Gründungsjahr: Anzahl Mitglieder: Anzahl Mitglieder: Anzahl Nationalräte: Anzahl Nationalräte: Anzahl Ständeräte: Anzahl Ständeräte: Bundesrat/Bundesräte: Bundesrat Bundesräte: Parteipräsident: Parteipräsident: Name: Name: Gründungsjahr: Gründungsjahr: Anzahl Mitglieder: Anzahl Mitglieder: Anzahl Nationalräte: Anzahl Nationalräte: Anzahl Ständeräte: Anzahl Ständeräte: Bundesrat/Bundesräte: Bundesrat Bundesräte: Parteipräsident: Parteipräsident: 26 2. Ordne die Parteien gemäss ihrer politischen Ausrichtung in das rechts links Schema ein. Klebe dazu die entsprechenden Parteilogos, an der richtigen Stelle auf. 3. a) Du bist eine Jungunternehmerin, ein Jungunternehmer und möchtest einer Partei beitreten. Dir sind Werte wie Freiheit und Gerechtigkeit sehr wichtig. Du denkst vorwiegend wirtschaftlich. Welcher Partei würdest du wohl am ehesten beitreten? b) Du machst dir Sorgen um die Unabhängigkeit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger und möchtest dich in einer Partei für eine neutrale und freie Schweiz engagieren. Welche Partei käme für dich in Frage? c) Dir liegt die Umwelt wahnsinnig am Herzen. Du beobachtest mit grossem Unbehagen die stete Klimaerwärmung und bist der Überzeugung, dass man dagegen unbedingt etwas tun sollte. Du entschliesst dich, dich politisch zu engagieren. Welche Partei setzt sich genau wie du für Umweltinteressen ein? 27 Die drei Gewalten Gewaltenteilung ist eine Grundvoraussetzung für jede Demokratie. Man unterscheidet drei Gewalten; die Exekutive, die Legislative und die Judikative. Diese drei Gewalten dürfen sich nicht in der Hand einer einzelnen Person oder Personengruppe befinden, sondern müssen personell klar getrennt sein. Legislative: Sie erarbeitet die Gesetze. Bezeichnung: National- und Ständerat auf Bundesebene und Kantonsrat oder Grosser Rat in den Kantonen. Exekutive: Sie ist für den Vollzug der Gesetze und für die Regierungstätigkeit zuständig. Bezeichnung: Bundesrat auf Bundesebene und Regierungs- oder Staatsrat in den Kantonen. Judikative: Sie überwacht die Beachtung und die einheitliche Anwendung des Rechts durch den Staat und die Bevölkerung und bestraft Rechtsverletzungen. Bezeichnung: Bundesgericht auf Bundesebene und Kantons- oder Bezirksgericht in den Kantonen. Aus der Geschichte: Die Entstehung der Gewaltentrennung Vor dem Aufkommen der Demokratie als Staatsform waren die meisten europäischen Länder Monarchien. Besonders ausgeprägt war die Monarchie im absolutistischen Frankreich, wo der König über die gesamte legislative, exekutive und judikative Macht verfügte. Zwar übte er die drei Gewalten nicht unmittelbar selber aus – dafür hatte er seine Minister, Beamten, Berater und Richter. Im Streitfall entschied er aber endgültig. Nach der französischen Revolution wurde dann die Gewaltenteilung in Frankreich und den übrigen Demokratien rechtlich verankert. Unabhängig, aber nicht selbständig Die legislativ, die exekutive und die judikative Gewalt sind in der Schweiz zwar personell getrennt und voneinander unabhängig, funktionell sind sie aber bloss geteilt: zwischen ihnen existieren institutionelle Verbindungen, um ihre Tätigkeiten auf einander abzustimmen und um Missbräuche oder gegenseitige Blockaden zu verhindern. Die Legislative hat in der Schweiz eine gewisse Vormachtstellung, denn sie wählt den Bundesrat (die Exekutive) und erarbeitet die Gesetze, über deren korrekte Anwendung die Gerichte wachen. Neben den Bundesräten wählt die Legislative auch die Bundesrichter. Die Legislative – Die gesetzgebende Gewalt Die zwei Kammern des Parlaments Nationalrat – die Grosse Kammer: 28 • Er repräsentiert die Gesamtbevölkerung. • Die Grosse Kammer zählt 200 Sitze. • Der Nationalrat wird alle 4 Jahre neu gewählt. • Die Zahl der Abgeordneten eines Kantons richtet sich nach seiner Einwohnerzahl. Ständerat – die Kleine Kammer: • Er repräsentiert die Kantone. • Die kleine Kammer (auch „Stöckli genannt) zählt 46 Sitze. • Der Ständerat wird alle 4 Jahre neu gewählt. • 20 Kantone stellen je 2 Ständerätinnen oder Ständeräte, die 6 früheren Halbkantone (Ob- und Nidwalden, die beiden Basel und die beiden Appenzell) je eine(n). Die beiden Kammern des eidgenössischen Parlaments sind absolut gleichberechtigt. Bei Meinungsverschiedenheiten muss eine Schlichtungskommission dafür sorgen, dass ein Kompromiss gefunden wird. Die beiden Parlamentskammern verfügen gemäss Bundesverfassung u.a. über die folgenden Befugnisse und Kompetenzen: Gesetzgebung. Sie beschliessen neue Gesetze. Voranschlag und Staatsrechnung. Sie beschliessen über das Bundesbudget, also über die Höhe von Einnahmen und Ausgaben. Sie prüfen und genehmigen die eidgenössische Staatsrechnung. Aussenpolitik. Sie genehmigen völkerrechtliche Verträge undbeteiligen sich an der Gestaltung der Aussenpolitik des Bundes. Kontrolle. Sie üben die Oberaufsicht über die Bundesverwaltung und die Bundesgerichte aus. Wahlen. Für Wahlen treten die beiden Kammern zur sogenannten Vereinigten Bundesversammlung zusammen. Die beiden Kammern tagen während des Jahres in vier ordentlichen, dreiwöchigen Sessionen. Bei aussergewöhnlichem Arbeitsanfall werden Sondersessionen abgehalten. Die Mitglieder der eidgenössischen Räte üben ihr Mandat im Nebenamt aus und gehen daneben in der Regel einer anderen hauptberuflichen Tätigkeit nach. 29 Die Exekutive – die ausführende Gewalt Der Bundesrat Bundesratswahlen Die 7 Mitglieder des Bundesrates werden durch die Vereinigte Bundesversammlung (National- und Ständerat) gewählt, also nur indirekt durch das Volk. 30 Der Bundesrat wird alle vier Jahre, in der ersten Session nach den National- und Ständeratswahlen, gesamthaft für eine neue Amtsdauer gewählt. Tritt ein Mitglied während der Amtsdauer zurück, kommt es zu einer Ersatzwahl. Amtierende Bundesräte werden in der Regel wiedergewählt. Abwahlen gab es aber 1854, 1872 und 2003. Nach einem ungeschriebenen Gesetz – der „Zauberformel spiegelt die Zusammensetzung des Bundesrates die Kräfteverhältnisse im Parlament. Nach einem Sitzverlust der CVP an die SVP setzt sich die Regierung seit 2003 aus je zwei Vertreterinnen und Vertretern der FDP, der SVP und der SP sowie einem CVP-Mitglied zusammen. Die Arbeitsweise des Bundesrates Jedes Bundesratsmitglied leitet eines der 7 Departemente. Der Bundesrat ist eine Kollegialbehörde, d.h. er entscheidet als Kollegium, wobei jedes Mitglied verpflichtet ist, die gemeinsam gefällten Entscheide nach aussen zu vertreten. Abweichende Meinungen werden nicht öffentlich gemacht. Die Aufgaben des Bundesrates Der Bundesrat plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten. Er sorgt für den Vollzug der Gesetzgebung und für eine ordnungsgemässe Haushaltsführung. Er unterzeichnet die (internationalen) Verträge und ratifiziert sie. Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz. Der Bundespräsident Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin leitet die Bundesratssitzungen. Er wird jährlich von der Vereinigten Bundesversammlung für eine einjährige Amtsdauer gewählt. Zum Amt des Bundespräsidenten gehören vor allem auch Repräsentationspflichten. Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin vertritt die Schweiz im Ausland. Die Judikative – die richterliche Gewalt In der Schweizer Gerichtsbarkeit ist zwischen der kantonalen und der eidgenössischen ebene zu unterscheiden. Die Bundesgerichte sind den kantonalen Gerichten übergeordnet, d.h., sie haben die endgültige Entscheidungsbefugnis, wenn ein Urteil angefochten wird. Das Bundesgericht „Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes. (BV Art. 188) Das Bundesgericht hat seinen Sitz in Lausanne. Im Bundesgericht arbeiten 38 ordentliche Richterinnen 31 und Richter, welche von der Vereinigten Bundesversammlung alle 6 Jahre neu gewählt werden. Das Bundesgericht entscheidet als letzte Instanz über Rekurse gegenüber Urteile durch die kantonalen Gerichte. Das Bundesgericht schlichtet auch bei Streitfällen zwischen Kantonen oder zwischen dem Bund und einzelnen Kantonen. Das Bundesgericht hat 7 Abteilungen: 5 davon sind in Lausanne und 2 in Luzern. Dem Bundesgericht untergeordnet sind das Bundesstrafgericht mit Sitz in Bellinzona und das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St. Gallen. Gut zu wissen Die Gerichte der Kantone Das Gerichtswesen ist in allen Kantonen der Schweiz etwas anders aufgebaut. Die Gerichte heissen auch zum Teil anders. Es gibt auf der Ebene der Kantone Obergerichte und Kantonsgerichte, Amtsgerichte und Bezirksgerichte. Rechtspflege Man unterscheidet drei Hauptbereiche der Rechtspflege: Wenn sich jemand in seinen Rechtsansprüchen verletzt fühlt, kann er gegen einen Gerichtsentscheid rekurrieren und ihn an eine nächst höhere Gerichtsinstanz weiterziehen. In der Schweiz ist die oberste richterliche Instanz das Bundesgericht. Fühlt sich jemand in seinen Rechtsansprüchen auch vom Bundesgericht verletzt, bleibt ihm oder ihr noch der Gang an den Europäischen Menschenrechtshof in Strassburg. Zivilrecht: Konfliktparteien sind Private. Es geht z.B. um Streitigkeiten aus Geschäftsbeziehungen oder aus Verträgen oder um umstrittene Besitzansprüche. Strafrecht: Das Strafrecht entscheidet bei Straftaten unterschiedlicher Art, auch bei Gewalttaten. Bei Strafprozessen ist der Staat die eine der Konfliktparteien. Er verfolgt und verurteilt die Schuldigen. Verwaltungsrecht: Im Verwaltungsrecht werden Streitigkeiten über Behördenentscheide beurteilt. Aufgaben: 1. Lies im Heft „Der Bund kurz erklärt die Seiten 22 – 39 aufmerksam durch. Vergleiche die verschiedenen Artikel mit den Texten in diesem Dossier. 2. Ergänze die folgenden Sätze: Die Mitglieder des vertreten die rund 7,5 Millionen Einwohner. Die Mitglieder des vertreten die 26 Kantone. 3. Nenne die drei Hauptaufgaben des Parlaments: 32 4. Welche Möglichkeiten haben Parlamentsmitglieder um etwas zu bewirken? (vgl. S. 33) 5. Die Entstehung eines Gesetzes ist eine komplexe und langwierige Angelegenheit. Auf den Seiten 38 und 39 geht es um die 5. – IV Revision, also dem geänderten Bundesgesetz über die Invalidenversicherung. Wie lange hat es gedauert, bis diese Gesetzesänderung rechtsgültig war? 6. Lies die Seiten 42 – 75 aufmerksam durch. Verschaffe dir so einen Überblick über die Organisation des Bundes. 7. Auf dem Bild auf Seite 42 siehst du alle amtierenden Bundesräte und Bundesrätinnen. Auf dem Bild sind jedoch nicht nur 7 Personen abgebildet. Wer ist auch noch auf diesem Bild drauf? Warum? Welche Funktion übt diese Person aus, was ist ihre Aufgabe? 8. Lies die Seiten 76 – 80 im Heft „Der Bund kurz erklärt aufmerksam durch. 9. Fülle die Steckbriefe der 7 amtierenden Bundesräte und Bundesrätinnen vollständig aus, gib die Departemente sowohl mit vollständigem Namen als auch mit der Abkürzung an: Name: Name: Vorname: Vorname: Departement: Departement: Partei: Partei: Im Bundesrat seit: Im Bundesrat seit: Name: Name: 33 Vorname: Vorname: Departement: Departement: Partei: Partei: Im Bundesrat seit: Im Bundesrat seit: Name: Name: Vorname: Vorname: Departement: Departement: Partei: Partei: Im Bundesrat seit: Im Bundesrat seit: Name: Vorname: Departement: Partei: Im Bundesrat seit: Die Rolle des Staates Staat und Gesellschaft Die Rolle des Staates in der Gesellschaft gehört zu den am intensivsten diskutierten politischen Fragen. Die Frage, wie weit die Staatstätigkeit gehen soll, ist ein traditioneller Zankapfel zwischen der Linken und der Rechten. Die Rechte tritt grundsätzlich für weniger Staat ein, während die Linke den Ausbau des Sozialstaates fordert und den Abbau des Service public bekämpft. Bis 1848 war die Stellung des Staates auch in der Schweiz schwach. Seine Aufgaben gingen kaum über die Organisation von Polizei und Armee hinaus. Er kümmerte sich etwa noch um die Münzausgabe, um Zölle und um die Post. Mit der Industrialisierung werden dem Staat aber immer mehr Aufgaben übertragen, etwa die Errichtung von Infrastrukturbauten in der Absicht, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu fördern. 34 Gegen Ende des 19. Jahrhunderts mischt der Staat sich durch arbeitsrechtliche Bestimmungen erstmals in die Privatwirtschaft ein (Verbot von Kinderarbeit in Fabriken, Arbeitszeitbeschränkung). 1902 wird mit den SBB ein grosser Bundesbetrieb eingerichtet. Die Stellung des Staates in der Gesellschaft wird während des ganzen 20. Jahrhunderts immer stärker: • Während des Ersten Weltkrieges werden die ersten Sozialversicherungen errichtet, die Kranken- und Unfallversicherung. • 1948 entsteht die Alters- und Hinterbliebenenversicherung AHV. • Der Staat setzt bezahlte Ferien durch. • Der Staat errichtet die obligatorische Arbeitslosenversicherung und schliesslich die Mutterschaftsversicherung. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts gewannen die Befürworter des „weniger Staat an Einfluss. Immer mehr Staatsaufgaben müssen als Folge umfassender Sparprogramme abgebaut werden, staatliche Unternehmen werden privatisiert (z.B. die aus der ehemaligen PTT hervorgegangene Swisscom). Der Hauptgrund für diesen Wandel ist finanziell begründet. Die Staatsverschuldung ist stark gestiegen. Die bürgerliche Mehrheit stellt deshalb viele Staatsaufgaben in Frage. Staat und Wirtschaft Die meisten staatlichen Eingriffe wirken sich mehr oder weniger auf das Wirtschaftsgeschehen eines Landes aus. Staatliche Eingriffe durch Abgaben Um seine Aufgaben erfüllen zu können, benötigt der Staat Geld. Er beschafft es sich in Form von Steuern und Gebühren. Staatliche Eingriffe durch Umverteilung Ein Teil der Abgaben lässt der Staat allerdings wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückfliessen, etwa durch den Bau von Infrastrukturanlagen (Strassen, Gebäude usw.) und mit dem durch ihn finanzierten Service public. Weitere Bereiche, die von Bundesgeldern profitieren, sind unter anderem die Landwirtschaft (Subventionen), die Sozialversicherungen, die finanzschwachen Regionen (Finanzausgleich) und die Kultur (Subventionen). Staatliche Eingriffe über die Gesetzgebung Der Staat definiert über seine Gesetzgebung den Rahmen, innerhalb dessen sich die Unternehmer, Arbeitnehmer und Konsumenten bewegen können und dürfen. 35 Service public: Mit Service public (franz.; deutsch: Öffentlicher Dienst) bezeichnet man in der Schweiz die Gesamtheit aller Dienstleistungen, welche der Bund, die Kantone und die Gemeinden der Allgemeinheit gegenüber zu erbringen haben – mit anderen Worten: die Angebote der Öffentlichen Hand. Die Aufgabe des Service public besteht darin, die Grundversorgung der Bevölkerung mit standardmässiger Infrastruktur sicherzustellen. Quelle: wikipedia Neutralität und Aussenpolitik Staaten unterhalten untereinander vielfältige Beziehungen. Wie sie diese gestalten, definieren sie mit ihrer Aussenpolitik. Einer der Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik ist die Neutralität. Diese hält sie aber nicht davon ab, mit vielen Staaten enge Beziehungen zu unterhalten oder verschiedenen internationalen Organisationen als Vollmitglied anzugehören. Neutralität: Neutral sein bedeutet, dass ein Land sich aus den Konflikten anderer Staaten heraushält. Offiziell ist die Schweiz seit 1515 neutral. International anerkannt wurde die schweizerische Neutralität am Wiener Kongress 1815. Vorteile der Neutralität • Dank dem Grundsatz der Neutralität konnte sich die Schweiz aus den militärischen Konflikten des 20. Jahrhunderts heraushalten. • Geschätzt sind aus demselben Grund auch immer wieder die Vermittlerdienste der Schweiz zwischen Konfliktparteien oder das Angebot ihrer guten Dienste bei Verhandlungen zwischen Kriegsgegnern. • Dank der schweizerischen Neutralität lassen sich zahlreiche internationale Organisationen in der Schweiz nieder. Genf spielt hier traditionell eine wichtige Rolle. 36 Humanitäre Hilfe: Die Schweiz kennt eine langjährige humanitäre Tradition (namentlich dank Henri Dunant, dem Gründer des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz). In diesem Bereich ist sie im Ausland sehr aktiv, z.B. mit dem Katastrophenhilfskorps oder mit ihren Entwicklungshilfeaktivitäten. Die Europäische Union Die Europäische Union, kurz EU, ist eine Mischform zwischen einem Staatenbund und einem Bundesstaat. Die Schweiz ist eine Insel inmitten der EU. Ausser Lichtenstein sind alle ihre direkten Nachbarn EU- Mitgliedstaaten. Nach dem Zweiten Weltkrieg engagieren sich einige Politiker für einen dauerhaften Feien in Europa und für den wirtschaftlichen und industriellen Wiederaufbau. Damit beginnt die Geschichte der Europäischen Union. Ihre Entstehung und ihre Form gründen auf zahlreichen Verträgen. Institutionen der EU Die EU besteht aus fünf Hauptinstitutionen. Europäisches Parlament: Es hält einen Teil der legislativen Macht inne. Sein alle 5 Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der EU-Staaten gewählten 785 Mitglieder sind Berufsparlamentarier. Sein Sitz ist in Strassburg. Rat der Europäischen Union: Auch Ministerrat oder einfach Rat genannt. Er teilt sich die legislative Macht mit dem Parlament. Der Ministerrat tagt in Brüssel. Europäische Kommission: Sie ist die Exekutive der EU und als solche Hüterin der verschiedenen EU-Verträge. Grundsätzlich vertritt sie die Interessen der EU insgesamt. Die Kommission zählt 25 Mitglieder und hat ihren Sitz in Brüssel. Europäischer Rat: Der Europäische Rat ist das eigentliche politische Macht- und Entscheidungszentrum der EU. Er wird durch die Staats- und Regierungschefs der Mitgliederländer sowie durch den Präsidenten der Europäischen Kommission gebildet. Er tritt zweimal jährlich in Brüssel zusammen, um die Ziele und allgemeinen politischen Leitlinien der EU zu beschliessen. 37 Gerichtshof der Europäischen Union: Er ist die höchste richterliche Instanz der EU. Er besteht aus 25 Richtern, Sitz ist Luxemburg. Die EU und die Schweiz Die Schweiz nimmt ihre Interessen in den Beziehungen zur EU durch zwei Pakete bilateraler Verträge wahr, die 1999 und 2004 unterzeichnet wurden. Sie bilden auch die Grundlage für die Lösung anstehender konkreter Probleme im Verkehr mit der EU. Die bilateralen Verträge Die „Bilateralen bestehen aus sieben Einzelverträgen, die am 21. Juni 1999 in Luxemburg unterzeichnet wurden. Das Schweizer Stimmvolk hat ihnen, im Rahmen eines fakultativen Referendums am 21. Mai 2000, als Gesamtpaket zugestimmt. Sie traten am 1. Juni 2002 in Kraft. Die bilateralen Verträge II Die neun Abkommen der „Bilateralen II werden am 26. Oktober 2004 in Luxemburg unterzeichnet. Von diesen Verträgen wurde einzig das Schengen-Dublin-Abkommen dem Volk zur Abstimmung vorgelegt (Juni 2005, Ja-Stimmenanteil: 54,6%). Die neun Verträge treten unabhängig voneinander seit März 2005 in Kraft. Schengen-Dublin-Abkommen: Bei diesem Abkommen geht es um eine polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit im Bereich Asyl und Migration. Mit „Schengen wird der freie Reiseverkehr durch die Aufhebung der Personenkontrollen an den EUBinnengrenzen (Grenzen zwischen den EU-Staaten) eingeführt. „Dublin schafft die Grundlage für die Bewältigung der Asylmigration mit einer gemeinsamen Datenbank, in der die Asylsuchenden registriert sind. 38 Aufgaben: 1. Die „rechten Parteien haben eine andere Vorstellung davon, welche Rolle der Staat einnehmen soll, als die „linken Parteien. Beschreibe sowohl die Vorstellungen der Linken, wie auch der Rechten in ein bis zwei Sätzen. 2. Siehst du Vorteile, wenn die Stellung des Staates stark ist? Welche? Gibt es auch Nachteile? Welche? 3. Was bedeutet „Service public? 4. Der Staat hat viele Ausgaben. Wie kommt der Staat zu seinem Geld? 5. Was bedeutet „Neutralität? 39 6. Nenne Vorteile der Neutralität: 7. Was versteht man unter der „Europäischen Union? Wie sieht die Beziehung zwischen der Schweiz und der EU aus? Leicht zu regieren Einheitliche und klare Lösung der Staatsaufgaben Vernachlässigung von Minderheiten Grosser, wenig übersichtlicher Verwaltungsapparat Schneide Entscheide werdendie Kärtchen aus und klebe sie in der schnellStaatenbund gefällt und an der richtigen Stelle ein. ausgeführt Rücksichtnahme auf Minderheiten möglich Übersichtliche und volksnahe Verwaltung Berücksichtigung der Interessen der Teilstaaten Aufteilung der Aufgaben zwischen dem Gesamtstaat und den Teilstaaten Langsame und schwerfällige Entscheidungsprozesse Vielfalt kann das Zusammenleben Tabelle „Einheitsstaat komplizieren und z.T. zu Ungerechtigkeiten führen. – Die Entscheide sind für die einzelnen Staaten Bundesstaat nicht– bindend Gemeinsames Lösen staatsübergreifender Probleme Gemeinsames, starkes Auftreten gegenüber Drittstaaten Nur der Gesamtstaat ist selbständig, die Teilstaaten sind es nicht mehr Beschlüsse sind für das ganze Land einheitlich und verbindlich Beschlüsse sind für die einzelnen Staaten nicht verbindlich Das ganze Land ist und bleibt eine Einheit Ein Austritt ist möglich, wenn ein Staat den Vertrag einseitig kündigt. Einheitliche und zentrale Lösung bedeutender Staatsaufgaben Gemeinsames Lösen einer oder mehrerer Aufgaben Es existieren keine selbständigen Teilstaaten Jeder einzelne Staat bleibt selbständig (souverän) Beschlüsse des Gesamtstaates sind für die Teilstaaten verbindlich Ein Austritt ist grundsätzlich nicht möglich, ausser die anderen Teilstaaten wären damit einverstanden 40 Parteilogos zum Ausschneiden und Aufkleben (vgl. Aufgabe 2)