Arbeitsblatt: Abtreibung
Material-Details
Infoblatt zur Abtreibung
Lebenskunde
Sexualerziehung
9. Schuljahr
1 Seiten
Statistik
89427
1298
13
10.11.2011
Autor/in
vpp (Spitzname)
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Abtreibung Die folgenden Angaben gelten für die Schweiz! Wenn Sie minderjährig sind, ist es besser, wenn Sie mit Ihren Eltern sprechen können. Die Zustimmung der Eltern zu einem Schwangerschaftsabbruch ist aber nicht erforderlich. Für Jugendliche unter 16 ist der Besuch einer Beratungsstelle obligatorisch. Nur Sie als betroffene Frau können beurteilen, was eine ungewollte Schwangerschaft für Ihr Leben bedeutet. Nach der in der Schweiz geltenden Fristenregelung liegt der Entscheid über Abbrechen oder Austragen der Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen (gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Periode) allein bei der Frau. Nach der 12. Woche ist ein Schwangerschaftsabbruch nur noch erlaubt, wenn der Arzt/die Ärztin eine schwerwiegende Gefährdung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Frau feststellt. Die Gefahr muss umso grösser sein, je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist. Nur wenige Spitäler und Ärzte machen Abbrüche nach der 14. Woche, es sei denn, es werde eine fötale Missbildung festgestellt. Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch werden in der Schweiz von den Krankenkassen übernommen (abzüglich Selbstbehalt). Die Kosten betragen zwischen 600-3 00 Franken. In den ersten 7 Wochen der Schwangerschaft Bis 7 Wochen nach der letzten Periode kann die medikamentöse Methode mit der Abtreibungspille Mifegyne (RU 486) zur Anwendung kommen. Mifegyne ist sicher und wirksam. In über 95 Prozent der Fälle führt die Medikamentenkombination zur vollständigen Ausstossung der Frucht, mit tolerierbaren Nebenwirkungen und ohne instrumentellen Eingriff. Das Risiko ernster Komplikationen ist ebenso gering wie mit der Absaugmethode. In der Schweiz werden ca. 50% aller Abbrüche mit dieser Methode durchgeführt. Bis ca. zur 14. Woche Die Absaugmethode kommt bis etwa zur 14. Schwangerschaftswoche zur Anwendung. Zuerst wird der Scheideneingang geöffnet, wie bei jeder gynäkologischen Untersuchung. Dann wird der Muttermund mit feinen Stiften vorsichtig geweitet. Das ist schmerzhaft. Daher erhält die Frau entweder eine kurze Narkose oder der Muttermund wird örtlich mit 2-4 Spritzen unempfindlich gemacht. Hiernach wird ein Saugröhrchen, das an ein Sauggerät angeschlossen ist, durch den Gebärmutterhals eingeführt und die Frucht mit dem Schwangerschaftsgewebe abgesaugt. Auch diese Kanüle hat einen Durchmesser von 4-12 mm, je nach Schwangerschaftsdauer. Manchmal wird anschliessend mit einem kleinen löffelartigen Instrument die Gebärmutterwand abgetastet, um allfällige Geweberesten zu entfernen. Der ganze Eingriff dauert etwa 5-15 Minuten. Nach der 14. Woche Abtreibungen nach der 14. Schwangerschaftswoche sind für alle Beteiligten seelisch belastend. Sie sind aber selten: Sie machen max. 5 Prozent aller Schwangerschaftsabbrüche aus. Ein grosser Teil davon wird wegen einer schweren Missbildung des Fötus durchgeführt, die erst zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden kann. Andere werden wegen einer schwerwiegenden körperlichen oder psycho-sozialen Gefährdung der schwangeren Frau nötig. Meist wird in der Schweiz in diesem Stadium der Schwangerschaft eine Fehlgeburt eingeleitet. Die Ausstossung des Fötus erfolgt innert etwa 3-10 Stunden. Frauen, die sich eines solchen Eingriffs unterziehen müssen, brauchen eine intensive Begleitung und Betreuung.