Arbeitsblatt: Datenschutz

Material-Details

Fälle in den Medien- Umgang mit Datenschutz
Lebenskunde
Kommunikation / Medien
7. Schuljahr
6 Seiten

Statistik

89634
1006
11
15.11.2011

Autor/in

Corina Hasenmaile
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

04 Datenschutz Fälle in den Medien Lehrerinformation 1/6 Arbeitsauftrag Die unterschiedlichen Fälle zum Thema aus den Medien werden in der Klasse gelesen und kritisch diskutiert: 1. Cybermobbing 2. Kündigung wegen Facebook 3. Publikation von blossstellenden Fotos 4. Datendiebstahl/Phishing Zeitungsartikel lesen, Kurzfilm anschauen, eigene Meinung zu den Artikeln verfassen Ziel Die Sch äussern sich kritisch zu unterschiedlichen Fällen, welche aus den eigenen Lebenswelten stammen und überlegen sich, wie man sich schützen kann. Material Zeitungsartikel Arbeitsblatt Kurzfilme Sozialform GA Zeit 30 Zusätzliche Informationen: Die Sch können Zeitungen und Zeitschriften durchforsten und Artikel und Texte suchen, welche sich mit dem Thema auseinandersetzen. Die Klasse kann eine Wandzeitung gestalten. Visualisierung des Themas: Tipps und Links sind auf dem Lösungsblatt vorhanden Die Klasse diskutiert die Thematik – die Sch beschreiben ihre persönlichen Erfahrungen im Netz. Die im Lektionsteil 3 gewählte Form des Gruppenpuzzles wäre auch hier möglich. Zu diesem Themenbereich passen zwei Zeitungsartikel, welche Sie im Zeitungstext-PDF am Schluss der Lektionseinheit finden: „Facebook verstösst gegen Datenschutz Süddeutsche Zeitung Soziale Netzwerke Die Welt 04 Datenschutz Fälle in den Medien Lesetext 2/6 Aufgabe: Lest die folgenden Artikel aus der Tages- und Wochenpresse. 20 Minuten, 21. Januar 2010 04 Datenschutz Fälle in den Medien Lesetext 3/6 20 Minuten online, 27.4.2009 Facebook besucht, Kündigung erhalten von Amir Mustedanagic Eine Angestellte bleibt wegen einer Migräne zu Hause. Eine Woche später wird sie entlassen. Begründung: Sie hat sich während der Krankheit auf Facebook getummelt – und «wer Facebook besuchen kann, kann auch arbeiten». Manchmal schaut auch der Chef zu: Der gemütliche Facebook-Besuch vom Sofa aus kann heftige Folge haben. Der Zugriff auf Facebook-Accounts ist aus Sicht des Datenschutzes unbedenklich, soweit es sich um öffentliche Profile handelt oder die Angestellten ihr Profil anderen Mitarbeitern zugänglich gemacht haben, sagte der Basler Arbeitsrechtsexperte Matthias Häuptli im Interview mit 20 Minuten Online. Man solle sich deshalb gut überlegen, wem man was zugänglich macht. Die Begründung, «wer Facebook besuchen kann, kann auch arbeiten» sei hingegen diskutabel. «Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, regungslos im Bett zu liegen», sagt Häuptli. Wer also zum Beispiel an einer Grippe erkrankt, darf ohne Bedenken seinen Laptop nutzen. «Ein Facebook-Besuch ist in dem Sinne nichts anderes als eine Zeitungslektüre.» Entscheidend ist laut Häuptli letztlich aber die Art der Erkrankung. Im Fall von Frau Bär könne man mit einem widersprüchlichen Sachverhalt argumentieren. Letztlich sei es aber eine medizinische Frage, ob die Aktivität für den Heilungsprozess tatsächlich abträglich sei oder nicht. «Facebook ist für mich gestorben», sagt Samanta Bär*. Verständlich, die Plattform kostete die ehemalige Versicherungsangestellte im vergangenen Herbst den Job. Am 13. November 2008 war die 31-jährige Baslerin mit einer starken Migräne für einen Tag zu Hause geblieben. Eine Woche später zitierte ihr Chef bei der Versicherung Nationale Suisse sie zu sich ins Büro. Dort warteten bereits die Personalleiterin und ein Direktionsmitglied. «Sie teilten mir mit, ich hätte fünf Minuten Zeit, um meine Sachen zu packen und die Firma zu verlassen», erzählt Bär. Der Chef beanstandete, dass sie während ihrer Migräne Facebook besucht hatte. Sein Schluss: «Wer dies kann, kann auch arbeiten.» Nationale Suisse hat gegenüber 20 Minuten Online zum Fall schriftlich Stellung genommen: Die Angestellte habe angegeben, sie müsse bei Migräne im Dunkeln liegen und könne nicht am Bildschirm arbeiten. «Frau Bär war jedoch im Internet auf der Webseite Facebook aktiv», heisst es im Statement weiter. Dieser widersprüchliche Sachverhalt habe das Vertrauen in Frau Bär unwiderruflich zerstört. Deswegen habe man sich von ihr getrennt. Sie habe im Bett liegend mit ihrem iPhone aufs Internet zugegriffen, entgegnet Bär. So gesehen habe sie weder das Bett verlassen, noch sei sie durchs Haus spaziert. Dennoch habe sie die Kündigung an sich nicht schockiert. Wegen ihrer Bandscheibenprobleme habe sie immer wieder starke Kopfschmerzen gehabt und sei sich bewusst gewesen, dass sie früher oder später auf der Strasse landen könnte. «Was mich tatsächlich schockierte, war, dass sie mir offenbar nachspionierten», sagt Samanta Bär. Der Chef habe während des Kündigungsgesprächs mit Auszügen aus ihrem Facebook-Account umhergewedelt. «Sie haben mich über längere Zeit ausspioniert», ist Bär deshalb überzeugt. Im Nachhinein ist ihr auch klar, wie: Ende Oktober 2008 sei auf Facebook die Freundschaftsanfrage einer H.M.** eingegangen. Ein Foto der Frau war nicht online, sie behauptete aber, Bär von der Fasnacht her zu kennen. Auch Arbeitskollegen hätten eine Anfrage, der «mysteriösen Frau» erhalten und seien bei deren Kontakten reichlich vertreten gewesen. «Ein Freund warnte mich noch, Kontakte anzunehmen, die ich nicht sicher kenne», so Bär. Kurz nach ihrer Kündigung, als M. «plötzlich verschwand», sei klar gewesen, wieso: «Irgendjemand aus der Firma hat mir offenbar mit Hilfe dieses Kontakts nachspioniert.» Davon will die Nationale Suisse nichts wissen: «Die Facebook-Aktivität von Frau Bär entdeckte ein Mitarbeiter zufällig», schreibt das Unternehmen in seiner Stellungnahme. Details dazu könne man aber aus Datenschutzgründen nicht preisgeben. Eine systematische Überprüfung der Facebook-Accounts von Mitarbeitern gebe es nicht. Zudem seien Frau Bär während des Kündigungsgesprächs keine Facebook-Ausdrucke vorgelegt worden. Samanta Bär ist felsenfest überzeugt: «Mir wurde nachspioniert, und man hat mir als Beweis Ausdrucke aus Facebook vorgelegt.» Auf einen Rechtsstreit wollte sie sich aber nicht einlassen. Sie sei froh gewesen, ein neutrales Kündigungsschreiben erhalten zu haben. Eine Rückkehr zur Nationale Suisse sei nach der «Spionage» sowieso ausgeschlossen gewesen. «Mein Vertrauen in diesen Arbeitgeber ist dahin.» Name geändert/** Name der Redaktion bekannt 04 Datenschutz Fälle in den Medien Lesetext 4/6 Spiegel Online, 18.11.2007 Cybermobbing-Tod eines Teenagers Megan war 13 und bis über beide Ohren in eine Internetbekanntschaft verliebt. Als ihr virtueller Freund sie plötzlich verschmähte, erhängte sich das Mädchen. Doch der virtuelle Freund war in Wahrheit eine ehemalige Freundin, die sich rächen wollte. Jetzt stehen die Täter selbst am Online-Pranger. Es hat über ein Jahr gedauert, bis die Welt auch ausserhalb des Örtchens Dardenne Prairie in Missouri vom Tod der damals 13-jährigen Megan Meier Notiz nahm. Megan war Schülerin am örtlichen katholischen Privatgymnasium „Unbefleckte Empfängnis – und hatte einen Traum: Der nannte sich Josh Evans und verdrehte seiner MySpaceBekanntschaft gründlich den Kopf. Der gutaussehende 16-Jährige interessierte sich auf höchst angenehme Weise für das übergewichtige Mädchen, das als freundlich, aber depressionsgefährdet galt. Megan betete Josh an. Megan war wohl das, was man ein behütet aufgewachsenes Kind nennt. Als sie Josh entdeckte, fragte sie erst ihre Mutter, ob sie ihn zu ihrem virtuellen Freund erklären dürfe. Mutter Tina Meier prüfte und sah, dass alles gut und anständig war: Josh bohrte und stocherte nicht, wollte nichts Intimes wissen, keine Telefonnummer erfahren, nichts, was Eltern misstrauisch werden lässt. Megan durfte ihn zum Freund erklären. Doch Josh war kein Freund. Was er wirklich war, machte erst rund ein Jahr nach Megans Tod die örtliche Regionalzeitung St. Charles Journal am Dienstag, dem 10. November, öffentlich: In einer langen erschütternden Geschichte erzählt dort Steve Pokin, wie es zum Tode Megan Meiers kam. Vier Tage später war Megan amerikaweit berühmt, am Wochenende trugen Associated Press und CNN die Geschichte hinaus in den Rest der Welt. Und die geht so: Der von Megan schnell angehimmelte Josh war kein Freund, sondern eine ehemalige Freundin des Mädchens aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Eigentlich ist das eine alte Teenager-Geschichte, nur die Waffen in diesem Konflikt sind neu: Als Megan mit ihr brach, war dies zum einen der gegebene Anlass für einen pubertären Zickenkrieg, zum anderen einer für Racheakte. Vor zehn Jahren hätte das bedeutet, dass die Freundin zum Backstabbing übergegangen wäre, Megan mit Gerüchten, Verleumdungen, mit Mobbing und Zickenallianzen Druck gemacht hätte. Im Jahr 2006 gab es für so etwas bessere Mittel: MySpace. Mit Hilfe ihrer Mutter, die an der Aktion massgeblich beteiligt war, weil sie angeblich herausfinden wollte, ob Megan schlecht über ihre Tochter rede, baute sie die Josh-Figur auf. Nutzte persönliche Kenntnisse, um ein emotionales Verhältnis zu schaffen. Nutzte die Hilfe eines 18-jährigen Teilzeitangestellten der Mutter, um den nötigen männlichen Touch überzeugend rüberzubringen. Man kann sich vorstellen, dass neben Rachegefühlen und Neugier auch eine Menge niederträchtiger Spass im Spiel war, als die drei das Mädchen mit so einfachen Mitteln emotional manipulierten. Zu dritt fixten sie Megan regelrecht an – um sie am Ende gezielt zu demütigen. Megans Leben endete im Oktober 2006. Der Anfang vom Ende war eine kleine Nachricht von Josh: Er wolle mit ihr keinen Kontakt mehr, weil er gehört habe, dass sie schlecht mit ihren Freunden umgehe, eine böse Person sei. Wovon redest du?, soll Megan ihn chattend konfrontiert haben. Einige Zeit später hatte Josh ihr das mit einem Bündel von Beleidigungen, Demütigungen und Anschuldigen so klargemacht, dass Megan sich im Keller ihres Elternhauses erhängte. Zu diesem Zeitpunkt hatte Josh dafür gesorgt, dass etliche MySpace-Seiten auf Megan einhackten, sie eine Schlampe schimpften, ihr Profilbild als Fälschung outeten: Megan ist fett! Wenn man 13 ist, Zahnspange trägt und gerade nicht so recht weiss, wer man eigentlich ist, ist so etwas ein Weltuntergang. 04 Datenschutz Fälle in den Medien Lesetext 5/6 „Bitte bestätigen Sie Ihre Daten! Sehr geehrter PayPal-Kunde, wir führen zurzeit regelmäßig anfallende Wartungsarbeiten unserer Sicherheitsmassnahmen durch. Ihr Konto wurde nach dem Zufallsprinzip für diese Wartungsarbeiten ausgewählt. Dazu werden Sie jetzt durch mehrere Webseiten geführt, auf denen Sie Ihre Angaben bestätigen müssen. Der Schutz Ihres PayPal-Kontos ist unser wichtigstes Anliegen. Für eventuelle Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen. Bitte bestätigen Sie Ihre Kontoangaben, indem Sie die entsprechenden Daten auf einer der folgenden Seiten eingeben. Rufen Sie die Webseite auf und nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um Ihre Kontoangaben zu bestätigen. Bitte bestätigen Sie Ihre Kontoangaben so bald wie möglich, um eine Unterbrechung des Services zu vermeiden. Ihre Kontoangaben werden in unserem System aktualisiert, und Sie können den PayPal-Service weiterhin ohne Unterbrechung nutzen. Sollten Sie Ihr Konto nicht aktualisieren, wird die Nutzung dieses Services eingeschränkt. Vielen Dank! Ihr Paypal-Team Vielen Dank für die Nutzung von PayPal! Was ist Phishing? „Phishing werden Versuche genannt, über gefälschte Adressen an Daten eines Internetbenutzers zu gelangen. Der Begriff ist ein englisches Kunstwort, das sich an fishing („Angeln, „Fischen), auch password fishing, bildlich das „Angeln nach Passwörtern mit Ködern, anlehnt. Phishing-Versuch: Der Benutzer soll seine Zugangsdaten auf der vom Phisher /krimineller Fischer) präparierten Webseite preisgeben. Typisch ist die Nachahmung des Designs einer vertrauenswürdigen Stelle oder eines bekannten Unternehmens. Oft versuchen die Phisher, durch gefälschte elektronische Nachrichten an sensible Daten wie Benutzernamen und Passwörter für OnlineBanking oder Kreditkarteninformationen zu gelangen. Phishing-Nachrichten werden meist per E-Mail versandt und fordern den Empfänger auf, auf einer präparierten Webseite oder am Telefon geheime Zugangsdaten preiszugeben. 04 Datenschutz Fälle in den Medien Lösungsblatt 6/6 Lösung: Hinweise für die Diskussion Information für die Lehrperson Die geschilderten Situationen zeigen vier unterschiedliche Fälle auf, welche aus ethischer und datenschutztechnischer Sicht sehr bedenklich sind. In der Diskussion mit den SchülerInnen soll vor allem auf die folgenden Punkte eingegangen werden: Fall 1: Blossstellende Fotos auf Facebook Jeder Mensch hat das Recht an seinem eigenen Bild. Ohne Zusage der Person dürfen keine Fotografien öffentlich gemacht werden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – alles, was man in der virtuellen Welt veröffentlicht, kann (z. B. von der Polizei) geahndet werden. Fall 2: Facebook besucht – Kündigung erhalten Spionage oder nicht? Zentral ist jedoch der Sachverhalt, dass man im Internet Spuren hinterlässt und dadurch überwachbar, gläsern wird. Die Überlegung, wem ich den Zugang zu meinen Daten, Profilen ermögliche, ist sehr wichtig! „Man ist so gläsern, wie man sich gläsern macht! Fall 3: Cybermobbing Kernaussage: Glaube nicht alles, was man dir im Chat erzählt! Skepsis und Zurückhaltung sind angebracht. Virtualität kann durch Wiederholung, stete Bestätigung und angeblich harte Fakten (Fotos, Beschreibungen etc.) ein Teil der Realität werden. Fall 4: Phishing Auch im E-Mailverkehr gilt: skeptisch sein, hinterfragen, und wenn nötig nachfragen! Virenschutz/Firewall aktuell und auf einem hohen Schutzlevel halten. Visualisierung Das Thema zu visualisieren ist nicht immer einfach. Im Internet haben unterschiedliche Interessengruppen, Verbände und Organisationen das Thema aufgegriffen und entsprechende Filme, Spots und Dokumentationen gedreht. Unter den folgenden Links findet man unterschiedliche Filmdokumente. Diese stammen mehrheitlich von deutschen Plattformen, können aber ohne Probleme auch im Unterricht eingesetzt werden: www.datenschutz.rlp.de/de/videos.php www.watchyourweb.de/p1526480822_450.html