Arbeitsblatt: Erstellung und Verbuchung der Lohnabrechnung

Material-Details

Rechnungswesen 3. Lehrjahr Niveau E mit Leimgruber/Prochinig Beilagen 1
Diverses / Fächerübergreifend
Anderes Thema
12. Schuljahr
2 Seiten

Statistik

89925
1186
1
20.11.2011

Autor/in

Philipp Busslinger
Mühlemattstrasse 4
5706 Boniswil
062/777 58 94
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Lohnabrechnung von Remo Ferrari Remo Ferrari ist Bankprokurist und verdient monatlich 10000 Franken brutto. Er hat zwei schulpflichtige Kinder. Seine Lohnabrechnung sieht wie folgt aus: Bruttolohn Kinderzulagen Abzüge AHV, IV, EO ALV PK NBU 5,05 von 10000.00 1,00 von 10000.00 7,00 von 8005.00 0,80 von 10000.00 10000.00 300.00 10300.00 505.00 100.00 560.35 80.00 1245.35 Nettolohn 9054.65 Neben den in der Lohnabrechnung enthaltenen Beiträgen des Arbeitnehmers zahlt der Arbeitgeber ebenfalls Beiträge an die Sozialversicherungen: Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers AHV, IV, EO 5,05 von 10000.00 VK 3,00 von 1010.00 ALV 1,00 von 10000.00 PK 10,00 von 8005.00 BU 0,20 von 10000.00 FAK 1,50 von 10000.00 Total 505.00 30.30 100.00 800.50 20.00 150.00 1605.80 Das den Pensionskassenbeiträgen zugrunde liegende Einkommen berechnet man wie folgt: Repetition Sozialversicherungen Füllen Sie in der folgenden Tabelle die Lücken Bezeichnung der Sozialversicherun Abk Zweck Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters-, Witwen- und Waisenrenten Schutz gegen die Folgen von Erwerbsunfähigkeit durch körperlichen oder geistigen Gesundheitsschaden Anspruch von Dienstpflichtigen auf Erwerbsausfallsentschädigung während des Militäroder Zivilschutzdienstes und von erwerbstätigen Frauen während 14 Wochen nach der Niederkunft Verwaltungskostenbeitrag der Arbeitgeber auf den gesamten AHV/IV/EO-Abgaben an die Ausgleichskassen Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Versicherungsschutz gegen Folgen von Unfällen während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg Versicherungsschutz gegen Folgen von Unfällen während der Freizeit Berufliche Vorsorge (2. Säule, BVG) als Ergänzung zur staatlichen Vorsorge. Umfasst Alters-, Witwen- und Waisen- sowie Invalidenrente Sozialer Ausgleich durch Auszahlung von Kinder- und Ausbildungszulagen bis zum vollendeten 25. Altersjahr an Arbeitnehmer