Arbeitsblatt: Integration

Material-Details

Definition der Beschreibung des Bundesamtes für Migration auf dieser Website - sowie ein Frageblatt passen dazu.
Pädagogik und Psychologie
Gesellschaft
9. Schuljahr
2 Seiten

Statistik

93531
1979
7
03.02.2012

Autor/in

Magnos Huwyler
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Integration Integration Das Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Grundwerte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz. Die Integration soll längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben. Die Integration setzt sowohl den entsprechenden Willen der Ausländerinnen und Ausländer als auch die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung voraus. Schliesslich ist es erforderlich, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landesprache erlernen. Wann ist man (frau) integriert? Integration ist ein dynamischer Prozess, welcher sowohl die schweizerische als auch die ausländische Bevölkerung einbezieht. Wie wichtig Integration ist, zeigt sich auch im neuen Ausländergesetz (Art. 4 Ausländergesetz AuG). Integration will das friedliche Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung erhalten. Dies gelingt indem jede Bewohnerin und jeder Bewohner der Schweiz die Werte der Bundesverfassung akzeptiert und indem man sich gegenseitig achtet und respektiert. Integration ist dann erfolgreich, wenn Bewohnerinnen und Bewohner in der Schweiz – unabhängig von ihrer Herkunft – die gleichen Chancen haben. Das bedeutet: Ausländerinnen und Ausländer erreichen vergleichbare Werte wie Schweizerinnen und Schweizer in der Schule, auf dem Arbeitsmarkt, beim Gesundheitszustand, in der sozialen Sicherheit, bei der Straffälligkeit etc. Um diese Ziele zu erreichen braucht es die Offenheit der Schweizerinnen und Schweizer. Ausländerinnen und Ausländern müssen ihrerseits die Grundwerte der Bundesverfassung respektieren, die öffentliche Sicherheit und Ordnung einhalten und zeigen, dass sie gewillt sind, am Wirtschaftsleben teilzuhaben und sich weiterzubilden. Besonders wichtig ist, dass Ausländerinnen und Ausländer möglichst rasch nach ihrer Ankunft in der Schweiz eine Landessprache erlernen. Sich gut verständigen zu können ist eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt und erleichtert das Zusammenleben im Alltag. Was Ausländerinnen und Ausländer zur Integration in der Schweiz beitragen sollen ist in der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländer (VIntA) festgehalten (Artikel 4-6 VIntA). Fragen zum Informationsblatt: A) Erkläre die folgenden Begriffe. dynamischer Prozess: akzeptieren: Straffälligkeit: gewillt sein: B) Wann ist man (frau) integriert? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Lies im Text und fasse zusammen. Nenne vier Voraussetzungen.