Arbeitsblatt: Staatskunde CH

Material-Details

Arbeitsblätter zur Staatskunde Schweiz
Lebenskunde
Anderes Thema
6. Schuljahr
2 Seiten

Statistik

97871
1215
20
24.04.2012

Autor/in

Peterer Markus
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Der Staat ‛Schweiz‛ Wenn wir von der Schweiz, von Deutschland, von den USA oder von anderen Ländern sprechen, meinen wir mit dem Wort ‛Land‛ meistens nicht nur die Landschaft und ihre Formen, sondern einen ‛Staat‛. Ein ‛Staat‛ besteht aus • • • • einem Staatsgebiet (Landfläche) einem Volk (Bewohner) einer Volksvertretung (Parlament) einer Regierung (Bundesrat) Ausserdem besitzt jeder Staat • • • ein Grundgesetz (Verfassung) Gesetze (Regeln für das Zusammenleben der Menschen) eine Polizei und Gerichte (Sie achten darauf, dass die Gesetze eingehalten werden.) Je nach Grösse unterscheidet man Kleinststaaten (z.B. das Fürstentum Liechtenstein) Kleinstaaten (z.B. Österreich) mittelgrosse Staaten (z.B. Frankreich, Deutschland) Grossstaaten (z.B. China, USA, Russland) Bei der Grössenbestimmung geht man von der Staatsfläche und der Einwohnerzahl aus. Die Schweiz gehört demnach zu den. Man unterscheidet zwischen • sstaaten • sstaaten Einheit Bunde Einheitsstaaten werden von einer zentralen Regierung und Verwaltung (Ämter) geleitet (z.B. Frankreich aus Paris). Die einzelnen Verwaltungsgebiete heissen in Frankreich Departement, sie haben aber keine eigene Verfassung und Gesetze. Bundesstaaten sind Staaten, bei denen sich mehrere Länder (Teilstaaten) zu einem Staat zusammengeschlossen haben (z. B. Deutschland). Jeder Teilstaat hat eigene Gesetze, eigene Räte und eine eigene Regierung. Der Bundesstaat hat übergeordnete* Gesetze und eine übergeordnete Regierung. Die Schweiz ist ein . Ihre Teilstaaten sind die. Jeder Kanton hat eine eigene Kantonsverfassung, eigene kantonale Gesetze, einen Kantonsrat und eine Kantonsregierung. übergeordnet heisst: Gesetze des Bundes sind stärker als die der Kantone oder Gemeinden (Bundesrecht bricht kantonales Recht). Hierarchie (Rangordnung) im Bundesstaat Schweiz Bund 1. Stufe (oberste Gewalt) Kantone 2. Stufe Bezirke haben keine eigenen Gesetze Gemeinden Stufe 3. Bund esrec ht ist höher gestel lt als kanto nales Recht und Geme indere cht.