Arbeitsblatt: Staatskunde CH

Material-Details

Informationsblatt zu Wahlen und Abstimmungen II; Referendum, Intitiative
Lebenskunde
Anderes Thema
6. Schuljahr
1 Seiten

Statistik

97877
660
14
24.04.2012

Autor/in

Peterer Markus
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Wahlen und Abstimmungen II Initiative, Referendum, Volksabstimmung Diese Mittel zum Ausdruck des Volkswillens gehören zu den Grundrechten unserer direkten Demokratie. Das heisst, sie stehen in der Bundesverfassung. In Ländern mit einer indirekten Demokratie können die Bürgerinnen und Bürger nicht über solche Sachgeschäfte (z.B. Gesetze) abstimmen. Sie wählen lediglich Volksvertreter, die dann im Parlament in ihrem Sinne abstimmen (z.B. in Deutschland). Initiative Wenn mindestens 100000 Stimmberechtigte es wollen, wird über eine Verfassungsänderung oder eine Teilrevision* abgestimmt. Meistens schreibt eine kleine Gruppe aus interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Initiativtext, in welchem sie genau erklären, was sie ändern oder neu einführen wollen. Referendum Hat der Bundesrat etwas beschlossen oder ein neues Gesetz in Kraft gesetzt, kann das Volk nachträglich darüber abstimmen, ob sie das wollen. Das kann automatisch erfolgen obligatorisches Referendum oder durch Unterschriften sammeln fakultatives Referendum. Dazu müssen innerhalb von 90 Tagen 50000 Unterschriften gesammelt werden. Diese politischen Instrumente gibt es auch auf der Stufe der Kantone, weil jeder Kanton auch eine eigene Verfassung hat. Es gilt aber auch hier: Bundesrecht bricht kantonales Recht. Das heisst, über bestimmte Angelegenheiten kann in einem Kanton gar nicht abgestimmt werden (z.B. Strafrecht, Autobahnbau). Teilrevision: Nur einzelne Verfassungsartikel werden geändert oder abgeschafft.