Arbeitsblatt: Hexen - verfolgte Frauen

Material-Details

Theorieblatt über die Hexen und die verfolgten Frauen, Fokus auf die deutschsprachige Region
Geschichte
Mittelalter
9. Schuljahr
3 Seiten

Statistik

97924
987
13
26.04.2012

Autor/in

Lisa Marino
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Hexen verfolgte Frauen 1. Definition Hexen „Personen vornehmlich weiblichen Geschlechts, die einen Pakt mit dem Teufel geschlossen haben und mit dessen Hülfe den Mitmenschen Schädigungen zufügen, die unter einander eine ketzerische Sekte bilden, die an dem unter dem Vorsitz des Teufels stattfindenden nächtlichen Hexensabbat teilnehmen, die sich zu diesem Sabbat mit teuflischer Hülfe in schnellen Flug durch die Lüfte hingeben, die endlich untereinander und mit dem Teufel geschlechtliche Unzucht verüben. (Claudia Opitz, Hexen und Zauberer in: Begleitpublikation zur Ausstellung „Magie! Die geheime Macht der Zeichen, Schwabe und Co. AG Verlag, Basel, 2002.) Es gab verschiedene Delikte, die in den Bereich der Hexerei gehörten. Die Hexerei war ein gemischtes Verbrechen, einerseits eine geistliche (Abfall vom wahren Glauben) und andererseits eine weltliche Untat (Schädigung und Tötung). Schadenzauber an • Mensch (Verursachen von Krankheit, Tod, Impotenz, Unfruchtbarkeit) • Tier (Verursachen des Tods von Kühen, bzw. des abnormalen Verhaltens von Arbeitstieren) • Arbeitsgegenständen (v.a. Misserfolg bei der Milchverarbeitung) • Gemeinschaft (Verursachen von Hagelwettern, Lawinen, etc.) • Häresie/Ketzerei (Mitgliedschaft in einer teuflischen Sekte) Als wichtiges Handbuch wurde der 1487 entwickelte Hexenhammer (verfasst von Heinrich Institoris und Jakob Sprenger) in den Hexenverfolgungen und Hexenprozessen eingesetzt. Er diente nicht nur als systematisierte Abfassung von zahlreichen Informationen über eine vermeintlich neue Sekte, sondern beinhaltete auch eine Vorgehensweise bei der Etikettierung von Hexen sowie der Prozesshandlung im Gericht. Das Hauptziel bestand darin, die Verfahrensmethode so zu verschärfen, dass keine Verdächtigten dem gerechten Richterspruch entkommen konnten. Das Inquisitionsverfahren bot sich im Falle von Hexerei sehr gut an. Alle Verdächtigten sollten vor Gericht auf die Folter gespannt und zu einem Geständnis gezwungen werden. 2. Zeitraum 3. Vom Ketzerprozess zur Hexenverfolgung1 Bis zum 11. Jahrhundert wurden Häresie Ketzerei wie auch Zauberei nur mit einfachen Kirchenbußen geahndet. Erst danach häuften sich die Ketzerhinrichtungen. Die Inquisition, wurde ab dem 13. Jahrhundert zur eigentlichen Waffe der Kirche gegen die Zauberei. Dies war ein juristischer Fortschritt gegenüber dem sehr willkürlichen und oft auf Praktiken wie Gottesurteilen und Zweikämpfen zurückgreifenden mittelalterlichen Recht: Glaubwürdige Indizien, Zeugenaussagen und vor allem das Verhör des Angeklagten sollten zur „Wahrheitsfindung dienen. Das Geständnis war sehr wichtig. Ohne das Geständnis des Angeklagten durfte bei Kapitalverbrechen kein Urteil gefällt werden. Damit geriet ein zuvor wenig benutztes Prozessmittel in den Vordergrund: die Folter. In Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum gab es bis ins 15. Jahrhundert hinein fast nur traditionelle Zaubereiprozesse, bei denen es meist um Liebeszauber, aber auch um Schadenzauber gehen konnte. Noch Anfang des 14. Jahrhunderts wurden Ketzerei und Zauberei gemeinhin getrennt gesehen. 4. Die Rolle der Kirche und des Volkes Der Beginn der Hexenverfolgung fällt mit der Zeit der großen Pest Mitte des 14. Jahrhunderts zusammen. Die größte Verfolgungswelle überhaupt brach erst um 1580 aus, als Missernten und Misswirtschaft das Wirtschaftssystem der Renaissance zusammenbrechen ließen. Entgegen der populären Vorstellung, dass die Hexenjagd vor allem von der kirchlichen Obrigkeit aus ging, kamen die Impulse für die Verfolgung von unten, aus dem Volk. Seit jeher war es üblich, Übelstände, die man sich nicht erklären konnte, auf Schadenzauber zurückzuführen und eigenes Ungemach auf „üble Mächte zu schieben. Ging es dem Volk gut, hielt sich die Hexen-Hysterie in Grenzen. In „guten Zeiten liefen die meisten Hexenprozesse der Verfolgungszeit nach wie vor nach dem Schema der traditionellen Schadenzaubervorstellungen ab: In aller Regel führte ein Alltagskonflikt zum Schadenzauberverdacht. Erst wenn es zum Prozess kam, wurden sie in vollem Umfang mit dem frühneuzeitlichen Hexenbild konfrontiert. Unter der Folter bejahten die Angeklagten das vorgefertigte Frageschema über Teufelspakt, Hexenflug und Hexensabatt. 5. Geschlechtsverhältnis 5.1 Allgemein Seit Ende des 15. Jahrhunderts verstand man unter Hexen vornehmlich Personen mit weiblichem Geschlecht. Laut Hinrichtungszahlen gehörten zu den Opfern der Hexereiverfolgung 70-80% Frauen (wenn auch mit einigen regionalen Verschiebungen).1 Die Autoren des Hexenhammers (1487) waren bereits der Meinung, dass Hexerei ausschliesslich ein weibliches Delikt sei. Sie sahen Frauen als gefährdeter als Männer an, den teuflischen Verführungen zu erliegen. Dies einerseits, weil die „Evastöcher schwächer im Glauben seien als die „Söhne Adams. Anderseits auch, weil den Frauen für ihre Lust und Machtgier jedes Mittel recht sei, um ihre Gelüste zu befriedigen.2 Eine Kostprobe aus dem Hexenhammer, welche die Einstellung gegenüber den Frauen exemplarisch aufzeigt: „ das Wort femina nämlich kommt von fe und minus (fefides, Glaube, minusweniger, also femina die weniger Glauben hat). Also schlecht ist das Weib von Natur, da es schneller am Glauben zweifelt, auch schneller den Glauben ableugnet, was die Grundlage für Hexerei ist.3 5.2 Ausnahmen Die Hexerei war, wie nun erwähnt, als weibliches Delikt berüchtigt. Doch es konnten auch Männer zur Verantwortung gezogen werden. Dies waren jedoch selten Magier, wie sie uns in Zauberbüchern vorgestellt werden. Öfter waren es arme, am Rande der Gesellschaft lebende Männer.4 Rummel, Walter, 2008. Opitz, Claudia, 2002. 3 Augenstein, Renate 4 Opitz, Claudia, 2002. 1 2 Es gab auch (wenige) Gegenden, in denen mehr Männer als Frauen hingerichtet wurden. Dazu gehörten beispielsweise Island, Estland und Finnland. Der Grund war, dass hier der klassische westeuropäische Hexenstereotyp kaum adaptiert wurde.5 5.3 Warum waren Frauen ein bevorzugtes Ziel der Hexenjagd? Oftmals wird gesagt, dass vor allem Frauen jenseits der Menopause, Witwen oder auch alleinstehende Frauen ein bevorzugtes Ziel der Hexenjagd waren. Doch dieses simple Opfermuster war nicht korrekt. Es konnte alle Stände, Berufe, junge, verheiratete, schwangere aber auch ledige Frauen treffen. Für die Feminisierung der Deliktvorstellung gibt es mehrere Gründe: • Verführung und Unterwerfung: Die sexuelle Verführung und Unterwerfung unter die als männlich verstandene Figur des Teufels stand im Mittelpunkt. • Schadenszauberei wird als weibliche Handlungsoption verstanden. Dies erschien plausibel als Kompensation für die den Frauen auferlegten gesellschaftlichen Einschränkungen. • Geschlechtstypische Rollenverteilung: Vor allem Wirkungsbereiche der Frau wurden dem Vorwurf der Schadenszauberei ausgesetzt. Frauen hatten den grösseren Bedarf an der Ausübung einfacher magischer Praktiken (Bsp.: Kranke Kinder heilen).6 6. Anna Göldi Göldin(mit „n weibliche Form, beides möglich) Anna Göldi wurde am 18. Juni 1782 in Glarus hingerichtet und war eine der letzten Frauen, welche in Europa der Hexerei beschuldigt wurde. Sie stammte aus armen Verhältnissen und verdiente schon seit früher Jugend ihr Geld als Dienstmagd. Sie gebar nachweislich zwei uneheliche Kinder, wovon eines gleich nach der Geburt starb. Daher wurde sie wegen Kindesmord angezeigt. Das Schicksal des zweiten Kindes ist unbekannt. Nach einigen Stationen als Dienstmagd wurde sie Magd beim einflussreichen Glarner Arzt; Ratsherrn; Richter und Regierungsrat Johann Jakob Tschudin. Wegen Verzauberung der Tschudi-Tochter wurde Göldi der Hexerei beschuldigt und angeklagt (sie soll der Tochter Stecknadeln ins Essen gezaubert haben). Unter Folter gab Göldi zu, die Kräfte des Teufels zu benutzen. Sie wurde zum Tod durch das Schwert verurteilt.7 7. Bibliografie Augenstein, Renate: Der Hexenhammer, vor 500 Jahren erschienen- heute noch aktuell: (besucht: 18.4.2012). Göldi, Anna: Offizielle Homepage, (besucht: 20.4.2012). Opitz, Claudia: Hexen und Zauberer, in: Begleitpublikation zur Ausstellung „Magie! Die geheime Macht der Zeichen, Schwabe und Co. AG Verlag, Basel, 2002. Rummel, Walter, Voltmer, Rita: Hexen und Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008. Rummel, Walter, 2008. Rummel, Walter, 2008. 7 Göldi, Anna, Homepage. 5 6