Arbeitsblatt: Vogelzug
Material-Details
Informationsblatt zum Vogelzug. Die SchülerInnen sollen einen ersten Eindruck erhalten über das alljährliche Phänomen \'Vogelzug\'. Die Tabellen werden von der LP als Folie vorgezeigt und ausgefüllt.
Diverses / Fächerübergreifend
Anderes Thema
6. Schuljahr
1 Seiten
Statistik
9802
843
7
16.09.2007
Autor/in
Peterer Markus
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Der Vogelzug Unter Vogelzug versteht man die regelmässige Wanderung der Vögel zwischen dem Brutgebiet (Europa) und dem Winterquartier (Afrika). Im Winterquartier findet keine Paarung und Aufzucht von Jungtieren statt, dies geschieht ausschliesslich im Brutgebiet. Der Vogelzug ist eines der Naturwunder auf unserer Welt. Jedes Jahr sind zwischen Europa und Afrika ca. 5 Milliarden Zugvögel unterwegs. (Zum Vergleich: Auf der Erde leben heute ca. 6,5 Milliarden Menschen.) Über die Gründe, weshalb die Vögel wegziehen, herrschte sehr viel Aberglaube. Noch im 18. Jahrhundert glaubte man, dass Schwalben den Winter im Schlamm von Weihern verbrächten und man vermutete, dass sich der Kuckuck im Herbst in einen Sperber verwandle! :-)) Die Gründe für den Wegzug: Der wichtigste Grund, weshalb einige Vögel die Schweiz verlassen, ist nicht die Kälte im Winter, sondern der Futtermangel. Im Sommer leben die meisten unserer Vögel von Insekten. Im Winter ist diese Nahrungsquelle für den grössten Teil der Vogelarten versiegt. Das Wegziehen ist daher vor allem für reine Insekten- und Samenfresser ein absolutes „Muss. Nur Spezialisten wie der Buntspecht gelangen unter Baumrinden noch an überwinternde Insekten heran. Erschwerend wirkt sich aus, dass während der kurzen Wintertage die für die Nahrungsbeschaffung zur Verfügung stehende Zeit stark eingeschränkt ist. Wann ziehen die Vögel? Vogelart Herbstzug ins Winterquartier in Afrika Juli August September Oktober November Dezember Weissstorch Rauchschwalbe Vogelart Frühlingszug ins Brutgebiet in Europa Januar Februar März April Mai Juni Weissstorch Rauchschwalbe Vogelzug Infoblatt 1S