Arbeitsblatt: Deutsche Verfassungen 1848 bis zur Gegenwart

Material-Details

Überblick deutscher Verfassungen von 1848 (Paulskirchenverfassung) bis zum Grundgesetz der BRD. NB: Schuljahrszuordnung ev. nicht korrekt, kenne das Schweizer Schulsystem zu wenig.
Geschichte
Neuzeit
9. Schuljahr
1 Seiten

Statistik

98395
916
4
03.04.2013

Autor/in

Bernhard Karl Linser
Land: Deutschland
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Fläche/ Einwohner Nationalhymne Hauptstadt Ländervertretung Wahlrecht Wahlbürger Volksvertretung Regierung Staatsoberhaupt Deutsche Verfassungen von 1848 bis zur Gegenwart Paulskirche 1848 Deutsches Kaiserreich 1871 Weimarer Republik 1919 Erbkaiser mit aufschiebendem Veto; Gesetzesinitiative; löst Volkshaus auf; erklärt Krieg u. Frieden; schließt Verträge; militärischer Oberbefehl; ernennt Reichsregierung Erbkaiser (König v. Preußen); mit aufschiebendem Veto; ernennt u. entlässt Reichskanzler; beruft u. vertagt Bundesrat; beruft ein und löst Reichstag auf; ernennt Reichsrichter auf Lebenszeit; Oberbefehl über das Bundesheer Staatsratsvorsitzender (gleichzeitig Generalsekretär der SED) an der Spitze des von der Volkskammer gewählten Staatsrats; bringt Gesetzesvorlagen ein; beruft Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrats; schreibt Wahlen aus Bundespräsident von der Bundesversammlung (Bundestags- und Ländervertreter) auf 5 Jahre gewählt; schlägt Bundestag Bundeskanzler vor; ernennt auf Vorschlag des Kanzlers Minister und entlässt sie; fertigt Gesetze aus und verkündet sie; repräsentiert Staat nach innen und außen Reichsregierung; Minister sind dem Volkshaus gegenüber verantwortlich Reichskanzler ( preußischer Ministerpräsident); ernennt Staatssekretäre Reichspräsident direkt vom Volk auf 7 Jahre gewählt, ernennt/ entlässt Reichskanzler; löst Reichstag auf; kann Volksentscheid herbeiführen; Notverordnungsrecht (Art. 48: kann Grundrechte aufheben); Oberbefehl über Reichswehr; kann nach 2/3Beschluss des Reichstags durch Volksabstimmung abgesetzt werden (Art. 43) Reichskanzler und Reichsregierung (Minister); Gesetzesinitiative Ministerrat als auf die Politik der SED gesetzlich verpflichtete Regierung (personelle Verquickung) Bundeskanzler /in (Richtlinienkompetenz) und Bundesregierung (Bundesminister mit Resortverantwortung) Volkshaus (50.00001 Mitglied); beschließt Gesetze, Haushalt und Verträge; Ministerverantwortlichkeit Reichstag (397 Abgeordnete); beschließt zusammen mit dem Bundesrat Gesetze u. Haushalt (Budgetrecht) Volkskammer (Scheinparlament)(500 Mitglieder); Gesetzgebung; Blocksystem bei Dominanz der SED Männliche Staatsbürger ab 25 wählen Volkshaus auf 3 Jahre Männliche Staatsbürger ab 25 wählen Reichstag auf 3, ab 1888 auf 5 Jahre Reichstag (647 Abgeordnete); Gesetzgebung; Gesetzesinitiative; Haushalt; destruktives Misstrauensvotum; Ministerverantwortlichkeit; Mitwirkung bei Krieg; wählt Staatsgerichtshof auf Lebenszeit Staatsbürger (m/w) ab 20 wählen Reichstag auf 4, Reichspräsident auf 7 Jahre; Volksbegehren; Volksentscheid Bundestag (672 Abgeordnete); Gesetzgebung; Haushalt; Wahl des Bundeskanzlers; Kanzlerverantwortlichkeit; konstruktives Misstrauensvotum; an Bundespräsidentenwahl zu 50 beteiligt Staatsbürger (m/w) ab 18 wählen Bundestag auf 4 Jahre allgemein, gleich, geheim; Mehrheitswahl im Reich: Mehrheitswahl (allgemein, gleich, geheim), in Preußen: Drei-Klassen-Wahlrecht (Zensuswahlrecht) allgemein; gleich, geheim, frei, unmittelbar, reine Verhältniswahl Mangel demokratischer Wahlgrundsätze; z.T. Wahlmanipulation; Verfassungsreform 1990: reine Verhältniswahl; frei, allgemein, gleich, direkt und geheim Allgemein, gleich, geheim, frei, unmittelbar; personalisierte Verhältniswahl (Mischwahlrecht mit 5%-Klausel) Staatenhaus (192 Mitglieder); je Hälfte der Vertreter gewählt von den Landtagen und den Länderregierungen, Mitwirkung bei Gesetzgebung Bundesrat (58 Fürsten); von Regierungen der Staaten entsandte Vertreter; Träger der Regierungsgewalt; beschließt mit Reichstag Gesetze; Gesetzesinitiative; Zustimmung zu Bundeskrieg Reichsrat (66 Stimmen); beratende Funktion; eingeschränkte Mitwirkung bei Gesetzgebung; Vertreter der Länderregierungen Ehemalige Länderkammer im Zuge der Zentralisierung 1952 in 14 Bezirke als staatliche Verwaltungseinheiten verwandelt Bundesrat; (11, seit 1990 16 Bundesländer)(68 Stimmen); beteiligt an Gesetzgebung; volles Veto bei Gesetzen, die Länderbelange betreffen (z.B. Bildungswesen); an Bundespräsidentenwahl beteiligt Frankfurt am Main (freie Reichsstadt) Berlin (Hauptstadt von Preußen) Berlin (Reichshauptstadt) (Ost-) Berlin (DDR) Bonn (1949-1990)/Berlin (Bundeshauptstadt ab 1990) „Deutschlandlied (T: Hoffmann von Fallersleben/M: Joseph Hayden); M: ursprünglich zu österr. Kaiserhymne „Gott erhalte Franz, unsren Kaiser „Heil Dir im Siegerkranze (Kaiserhymne bis 1891) (T:Heinrich Harrries/M: gleich engl. „God save the Queen/King) „Deutschlandlied (Details s. Paulskirche 1848) „Auferstanden aus Ruinen(T:Johannes R. Becher/M:Hanns Eisler) „Deutschlandlied 3. Strophe: „Einigkeit und Recht und Freiheit (Details s. Paulskirche 1848) 545.581 km2 540.787 km2 468.718 km2 108.333 km2 258.700 km2 (BRD 1990) gesamt: 357.000 km2 29.8 Mio. (1849) 68.2 Mio. (1914) 62.6 Mio. (1925) 16.1 Mio. (1990) 61.72 Mio. (BRD 1990) gesamt: 83.1 Mio. (2001) Dr. Bernhard Karl Linser DDR 1949/90 Staatsbürger (m/w) ab 18 wählen per „Einheitsliste Kandidaten der Nationalen Front in die Volkskammer; Wahlperioden unterschiedlich BRD 1949/90