Arbeitsblatt: Alkohol Begriff und Gesetz

Material-Details

Lückentext Alkohol
Biologie
Anatomie / Physiologie
7. Schuljahr
1 Seiten

Statistik

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1106
2
10.02.2013

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Kein Spitzname erfasst
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Der Begriff Alkohol Das Wort Alkohol stammt ursprünglich aus dem . Dort wurde der Begriff „alkuhl für „_ gebraucht. Durch die arabische Herrschaft in Europa (vor allem Spanien) gelang dieser Begriff zu uns. In der spanischen Sprache stand „alcohol ursprünglich für „feines Pulver. Erst der Arzt Paracelsus benutzte den Begriff Alkohol für den Stoff Ethanol. Zuvor wurde dieser Stoff aqua ardens („brennendes Wasser) oder aqua vitae („Lebenswasser) genannt. Heute versteht man unter gebrannten Wassern die Spirituosen (alkoholische Mixgetränke). Reiner Alkohol wird auch genannt. Es handelt sich um eine , brennbare Flüssigkeit. Ausserdem besitzt Ethanol einen charakteristischen würzigen Duft. Wenn wir in der Umgangssprache von „Alkohol sprechen, meinen wir damit den berauschenden Bestandteil alkoholischer Getränke. Man nennt ihn auch . Neben Ethanol gibt es weitere ähnliche Stoffe, die jedoch für uns nicht geniessbar sind. Alkohol im Gesetz Betreffend des Alkohols gibt es Gesetze, die in der ganzen Schweiz gelten. Das der Schweiz verbietet den Ausschank und den Verkauf von (hauptsächlich alkoholische Mixgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Das Lebensmittelgesetz untersagt den Verkauf von gewissen alkoholhaltigen Getränken wie , Wein oder Obstwein an Jugendliche. Der Kanton hat als erster Kanton die Alterslimite für alle alkoholhaltigen Getränke auf 18 Jahre gesetzt. Auch einige Verkaufsstellen verkaufen allen Alkohol erst an Jugendliche über 18 Jahren. Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, kann mit oder mit bestraft werden. Im schweizerischen Strassenverkehrgesetz ist festgehalten, dass ein Lenker mit einem Blutalkoholgehalt von als fahrunfähig gilt. Diese Grenze gilt seit Januar 2005. Davor lag die Grenze bei 0,8 Promille. Fährt man trotzdem muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden.